Strafgerichtspräsident kritisiert BA
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesstrafgerichtspräsident Daniel Kipfer bezeichnet die Bundesanwaltschaft (BA) als «gutes Beispiel dafür, wie man eine Institution nicht aufbauen sollte».
- Sie habe den Aufbau von Kompetenz in der Wirtschaftskriminalität verschlafen, sagt Kipfer.
Im Interview mit der «Aargauer Zeitung» und der «Südostschweiz» vom Dienstag bezeichnet Kipfer die Bundesanwaltschaft (BA) als «gutes Beispiel dafür, wie man eine Institution nicht aufbauen sollte».
So seien beim Ausbau der BA Bedürfnisse angenommen und hochgerechnet worden. Dann seien aus allen Kantonen Bundesanwälte rekrutiert worden, die weiter mit ihrem jeweiligen kantonalen Prozessrecht gearbeitet hätten. «Jeder für sich», wie Kipfer konstatiert. «Und da viele der Bundeskriminalpolizisten zuvor in den Kantonen als Drogenfahnder arbeiteten, hatten wir beim Bundesstrafgericht plötzlich viele Drogenfälle zu behandeln, aber kaum Fälle von organisierter Kriminalität.«
Heute mehr Fälle von Korruption
Dagegen habe das Bundesstrafgericht opponiert, weil dies nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sei. «Verschlafen wurde in dieser Zeit der Aufbau von Kompetenz in Wirtschaftskriminalität», sagte Kipfer, «da sind andere Anforderungen verlangt als bei der Drogenfahndung».
Inzwischen stimme die Art der Fälle besser überein mit den damaligen Absichten des Gesetzgebers: Das Gericht behandle nun viele Fälle von Wirtschaftskriminalität und einige im Bereich Korruption, davon etliche aus der Verwaltung.
Daniel Kipfer gibt das Amt des Präsidenten des Bundesstrafgerichts turnusgemäss nach vier Jahren ab. Der 57-Jährige bleibt Richter am Bundesstrafgericht. Wie er im Interview sagt, schliesst er es nicht aus, sich als erster Richter zu melden, wenn der Bund beim Bundesstrafgericht eine Berufungskammer einrichtet.