SVP-Geissbühler: «Sind nur knapp an Impfzwang vorbeigeschlittert»

Kaspar Schwarzenbach
Kaspar Schwarzenbach

Bern,

Am Dienstag berät das Parlament die «Stopp-Impfpflicht-Initiative». SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler erklärt, warum sie einen Gegenvorschlag verlangt.

Stopp-Impfpflicht-Initiative Impfung
Die «Stopp-Impfpflicht-Initiative» möchte ein Verbot einer allfälligen Impfpflicht in der Verfassung verankern. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Morgen wird sich der Nationalrat mit der «Stopp-Impfpflicht-Initiative» befassen.
  • Die Vorlage sieht vor, die verfassungsmässige körperliche Unversehrtheit zu erweitern.
  • Eine Minderheit der vorberatenden Kommission möchte einen Gegenvorschlag ausarbeiten.

Im Dezember 2021 hatte die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» eingereicht. Die «Stopp-Impfpflicht-Initiative» ist mit rund 125'000 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Im Rahmen der Sommersession wird sich der Nationalrat morgen mit der Vorlage befassen.

Richard Koller Stopp-Impfpflicht-Initiative FBS
Richard Koller ist Präsident der «Freiheitlichen Bewegung Schweiz» und Initiant der «Stopp-Impfpflicht-Initiative». (Archivbild) - keystone

Bundesrat und vorberatende Kommissionen haben beschlossen, die Vorlage Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsminderheit wiederum spricht sich für das Anliegen der Initiative aus, bevorzugt aber die Ausarbeitung eines direkten oder indirekten Gegenentwurfs.

SVP-Geissbühler: «Sind nur knapp an Impfzwang vorbeigeschlittert»

Ein Mitglied dieser Minderheit ist SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler. Die Bernerin ist überzeugt, dass das grundsätzliche Anliegen der Vorlage begrüssenswert sei. Mit Österreich und Italien hätten nämlich zwei Nachbarländer der Schweiz während der Corona-Pandemie ein Impfpflicht eingeführt. Geissbühler ist überzeugt: «Auch hierzulande fanden ähnliche Diskussionen statt – in der Schweiz sind wir nur knapp an einem Impfzwang vorbeigeschlittert

Andrea Geissbühler
SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler und ihre Fraktionskollegen in der vorberatenden Kommission unterstützen das grundsätzliche Anliegen der «Stopp-Impfpflicht-Initiative». (Archivbild) - keystone

Aus diesem Grund verlangt die Kommissionsminderheit einen indirekten oder direkten Gegenvorschlag. Dieser soll den Anwendungsbereich explizit auf medizinische Zwecke einschränken. Auf diese Weise könnten die vom Bundesrat befürchteten Rechtsunsicherheiten vermieden werden, erklärt Geissbühler gegenüber Nau.ch.

Was will die «Stopp-Impfpflicht-Initiative»?

Die «Stopp-Impfpflicht-Initiative» fordert eine Erweiterung der in der Verfassung verankerten körperlichen Unversehrtheit: Demnach solle jeder Mensch die Freiheit erhalten, selbst bestimmen zu können, was in seinen Körper gespritzt oder implantiert wird: «Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden, noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen.»

Richard Koller Stopp-Impfpflicht-Initiative FBS
Richard Koller bei der Einreichung der Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» vor der Bundeskanzlei in Bern, aufgenommen am 16. Dezember 2021. (Archivbild) - keystone

Gemäss dem Initiativkomitee beziehe sich diese Forderung nicht nur auf die Covid-Impfung. Sie solle auch für «andere Impfstoffe oder Computer-Chips» ihre Gültigkeit entfalten. Zu den Urhebern der Initiative gehören neben der FBS die SVP-Nationalrätin Yvette Estermann, Impfgegner Daniel Trappitsch oder Massnahmen-Skeptiker Marco Rima.

Sollte ein Impfzwang in der Schweiz gesetzlich verboten werden?

Der Bundesrat lehnt das Anliegen ab. Der Anwendungsbereich der Einwilligungspflicht werde im Initiativtext nicht auf medizinische Zwecke beschränkt. Thematisch würde die Initiative daher weit über das Impfen hinausgehen, so die Stellungnahme der Landesregierung: «Die Initiative würde in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen.»

Als Beispiele nennt der Bundesrat die Abnahme von Fingerabdrücken, die Unterbringung von Asylsuchenden oder die Pflege von urteilsunfähigen Personen. Überdies hält er fest, dass hierzulande niemand zu einer Impfung gezwungen werden könne. Genau hier setzt die Idee eines Gegenentwurfes an: Mittels einer engeren Definition sollen entsprechende Unsicherheiten vermieden werden.

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