Tabaksteuer auf E-Zigaretten: Bundesrat plant Gesetzesrevision
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes verabschiedet.
- Die Revision soll eine Tabaksteuer auf E-Zigaretten ermöglichen.
- Es sollen 13,8 Millionen Franken eingenommen werden, um die AHV zu subventionieren.
Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Teilrevision des Tabaksteuergesetzes verabschiedet. Damit könnte beim Kauf von E-Zigaretten in Zukunft eine Tabaksteuer anfallen.
Wie der Bundesrat mitteilt, soll die Tabaksteuer auf E-Zigaretten tiefer angesetzt werden, als bei herkömmlichen Tabakwaren. Damit möchte der Bund der geringeren Schädlichkeit von E-Zigaretten Rechnung tragen.
Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit – unabhängig vom Nikotingehalt.
Tabaksteuer bei E-Zigaretten tief angelegt
Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten seien bewusst tief angelegt worden, schrieb der Bundesrat in seiner Mitteilung. Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollten nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber solle die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.
Rauchen Sie E-Zigaretten?
Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13,8 Millionen Franken. Diese sollen zweckgebunden für die Mitfinanzierung der AHV und IV verwendet werden.