Transplantationsgesetz: Ja-Lager erhofft sich mehr Organspenden
Ein überparteiliches Komitee engagiert sich für ein Ja zum Transplantationsgesetz am 15. Mai. Patienten sollen weniger lange auf Spenderorgane warten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein neues überparteiliches Komitee engagiert sich für ein Ja zum Transplantationsgesetz.
- Wenn mehr Spenderorgane verfügbar wären, müssten Patienten weniger lange warten.
- Daher spricht sich das Komitee für die Widerspruchslösung aus.
Der Schweiz fehlt es an Spenderorganen, die Warteliste für Transplantationen ist lang. Ein überparteiliches Komitee engagiert sich deshalb für ein Ja zum geänderten Transplantationsgesetz.
Alle sechs Fraktionen des Bundesparlaments sind im Komitee vertreten. Sie erhoffen sich mit einem Wechsel von der Zustimmungslösung zur Widerspruchslösung einen höheren Anteil an Organspendern.
2021 standen nach Angaben des Komitees 1434 Namen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Pro Woche würden eine bis zwei Personen sterben, weil für sie in der Wartezeit kein passendes Organ gefunden werde.
«Wir haben in der Schweiz eine der tiefsten Spendenquote Europas. Der Handlungsbedarf ist also unbestritten», sagt SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen im Nau.ch-Interview.
Transplantationsgesetz: Keine automatische Organspende möglich
Diese tiefe Quote ist gemäss dem Komitee auf das heutige Transplantationsgesetz zurückzuführen: Wer nach dem Tod Organe oder Gewebe anderen überlassen will, muss dies ausdrücklich so festhalten.
Neu soll es deshalb umgekehrt sein: Wer nicht spenden will, muss dies zu Lebzeiten ausdrücklich festhalten. Ein automatisches Ja zur Spende bedeutet eine nicht vorliegende Erklärung aber nicht. Liegt keine Willensäusserung vor, werden die Angehörigen über den mutmasslichen Willen des Verstorbenen befragt.
«Es findet in jedem Fall ein Angehörigengespräch statt», sagt Wasserfallen dazu. Habe die verstorbene Person ihren Willen nicht festgehalten, könnten die Angehörigen einer Spende widersprechen.
Mehr Spenden dank neuer Widerspruchslösung?
Obwohl 80 Prozent der Menschen in der Schweiz eine Organspende befürworten, würden aktuell zu wenige ihren Willen mitteilen. Bei einer Annahme der Gesetzesänderung rechnet das Komitee mit mehr Menschen, die ihren Willen festhalten werden.
Im Ausland habe sich das bereits bestätigt: «Länder mit der Widerspruchslösung weisen bis zu einer doppelt so hohen Spendenquote aus», argumentiert Wasserfallen. So hätten zum Beispiel in den Niederlanden drei Viertel der Erwachsenen ihren Willen in ein nationales Register eingetragen.
Für die Ja-Kampagne engagieren sich auch Menschen mit Spenderorgan. Eine von ihnen ist Michelle Hug, die seit zehn Jahren mit einem gespendeten Herz lebt. Seither könne sie wieder ein normales Leben führen.
Auch die Direktbetroffene glaubt, dass ein angepasstes Transplantationsgesetz einen positiven Effekt auf die Zahl der Organspender haben wird: «Man wird sich automatisch mehr mit dem Thema befassen und eine mögliche Organspende familienintern diskutieren. So ist der Wille dann auch besser bekannt als bisher.»