Transplantationsgesetz

Transplantationsgesetz: Alle Infos rund um Regelung der Organspende

Stefan Schönbächler
Stefan Schönbächler

Bern,

Das neue Transplantationsgesetz sieht eine andere Regelung im Umgang mit Organspenden vor. Neu müsste man eine Organentnahme explizit ablehnen.

abstimmung
Das neue Transplantationsgesetz soll gemäss Bundesrat die Spenderate erhöhen. Die Abstimmung dazu findet am 15. Mai statt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 15. Mai 2022 wurde über ein neues Transplantationsgesetz abgestimmt.
  • Momentan gilt, dass man selbst oder Angehörige einer Organentnahme zustimmen müssen.
  • Künftig müssten Angehörige oder man selbst der Organentnahme explizit widersprechen.

Der Bundesrat hat im Oktober 2021 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen verabschiedet. Es handelt sich dabei um einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Gegen die Gesetzesänderung kam ein Referendum zustande, weshalb am 15. Mai 2022 darüber abgestimmt wurde.

Organbedarf nicht gedeckt

In den vergangenen Jahren erhielten durchschnittlich etwa 450 Menschen eines oder mehrere Organe von verstorbenen Personen. Doch der Bedarf an Spenderorganen ist deutlich grösser: Ende 2021 waren 1434 Menschen auf Schweizer Wartelisten eingetragen. Für die Betroffenen wäre ein gespendetes Organ entscheidend für ihre Lebensqualität – wenn nicht sogar überlebenswichtig.

Transplantationsgesetz
Momentan ist der Bedarf an Spendeorganen nicht gedeckt. Das neue Transplantationsgesetz soll das ändern. - keystone

Heutzutage regelt die Schweiz Organspenden durch eine «erweiterte Zustimmungslösung»: Die Spende von Organen oder Zellen kommt nur dann infrage, wenn die betroffene Person dieser Entnahme explizit zustimmt. Da aber oftmals ihr Wille nicht dokumentiert wurde, entscheiden – wenn möglich – Angehörige im Sinne der betroffenen Person. Mehrheitlich entscheiden die Angehörigen gegen eine Organentnahme.

Neues Transplantationsgesetz enthält Widerspruchslösung

Nun wollen Bundesrat und Parlament eine «erweiterte Widerspruchslösung» einführen: Wer im Todesfall keine Organe spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten. Wurde nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass die Person ihre Organe spenden möchte. Auch hier werden aber die Angehörigen miteinbezogen.

Die Angehörigen können im neuen Transplantationsgesetz eine Spende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person dagegen war. Sind keine Angehörigen erreichbar, werden keine Organe entnommen.

Transplantationsgesetz
Wird das neue Transplantationsgesetz angenommen, will der Bund ein neues Spenderegister schaffen. - keystone

Der Bund will bei einem Ja zum neuen Transplantationsgesetz den Willen von Personen, die Organspenden ablehnen, datenschutzkonform festhalten. Dafür soll ein neues Register geschaffen werden. Darin können sich Personen eintragen, die ihre Organe nicht spenden möchten. Eine Person soll jederzeit Zugriff auf ihren Eintrag haben, um ihn ändern zu können.

Bevölkerung muss informiert werden

Da man auf eine Widerspruchslösung umsteigt, muss die Bevölkerung regelmässig informiert werden. Das ist auch gesetzlich so vorgesehen. Die Information über die Widerspruchslösung muss alle Bevölkerungsgruppen erreichen und auch für Menschen mit Behinderung verständlich und zugänglich sein.

Transplantationsgesetz
Auch im neuen Transplantationsgesetz müssen Personen auf der Intensivstation eines Spitals verstorben sein, um Organe spenden zu können. - keystone

Wichtig ist, dass die medizinischen Bedingungen für eine Organspende auch bei einem Ja zum neuen Transplantationsgesetz gleich bleiben. Somit können nur Personen ihre Organe spenden, die auf der Intensivstation eines Spitals sterben. Dabei muss der Tod von zwei Ärzten eindeutig bestätigt worden sein.

Stimmt die Schweizer Bevölkerung am 15. Mai 2022 gegen diesen Gegenvorschlag, kommt es zur schweizweiten Abstimmung über die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten».

Abstimmungsresultat

Das Transplantationsgesetz wurde am 15. Mai mit 60 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 40,3 Prozent.

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