Transplantationsgesetz: Argumente gegen neue Organspende-Regelung
Das Transplantationsgesetz will eine Widerspruchsregelung einführen. Jeden Menschen darüber zu informieren, sei aber unmöglich, sagt das Referendumskomitee.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 15. Mai 2022 wird über das neue Transplantationsgesetz abgestimmt.
- Gegen die vorgeschlagene erweiterte Widerspruchslösung wurde das Referendum ergriffen.
- Es könne sein, dass Personen gegen ihren Willen Organe entnommen werden.
Gegen das neue Transplantationsgesetz kam ein Referendum zustande. Deshalb wird am 15. Mai 2022 darüber schweizweit abgestimmt.
Das Gegenkomitee wird hauptsächlich von der EVP und EDU unterstützt. Für ein Nein plädiert auch die SVP.
Neues Transplantationsgesetz fordert Widerspruchslösung
Im neuen Transplantationsgesetz müssen Personen explizit festhalten, dass ihnen keine Organe entnommen werden dürfen. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Personen einer Organspende zustimmen würden, wenn nicht anders dokumentiert. Doch auch bei einem Ja werden die Angehörigen dazu befragt. Werden keine Angehörigen erreicht, ist eine Organentnahme verboten.
Hauptsächlich wird am neuen Transplantationsgesetz kritisiert, dass nicht jeder über diese «Widerspruchslösung» informiert sei. Demnach würde es immer Leute geben, die nicht wüssten, dass sie einer Organentnahme hätten widersprechen müssen. Somit würde man in Kauf nehmen, dass Personen entgegen ihrem Willen nach dem Tod Organe entnommen werden.
Die Gegnerschaft betont, dass damit das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit verletzt werde. Das Gesetz wäre demnach verfassungswidrig. Für die Gegner ist klar: Es dürfen nur denjenigen Personen Organe entnommen werden, die explizit zugestimmt haben.
Bevölkerung müsste korrekt informiert werden
Es sei nicht möglich, sämtliche Schweizerinnen und Schweizer über diese neue Regelung korrekt zu informieren. Zum Beispiel Personen, die nicht lesen können, die unsere Landessprachen nicht beherrschen oder das Gesetz schlichtweg nicht verstehen können. Durch das neue Gesetz könnten ihnen nach dem Tod gegen ihren Willen ihre Organe entnommen werden.
In der vorgeschlagenen Widerspruchslösung ist vorgesehen, dass man Angehörige miteinbezieht. Sofern sie annehmen, dass die betroffene Person gegen eine Organentnahme ist, können sie diese im Namen der betroffenen Person ablehnen. Doch da gesetzlich die Vermutung gilt, dass Personen ohne dokumentierte Ablehnung einer Organspende zustimmen, könnten Angehörige unter Druck geraten. Wenn sie die Entnahme ablehnen, könnte ihnen unsolidarisches Verhalten unterstellt werden.