Ueli Maurer: Kein Problem mit Rabatt für Abtreibungsgegner
Bei Helsana erhalten Mitglieder des Abtreibungsgegner-Vereins «Pro Life» bis zehn Prozent Rabatt auf Zusatzversicherungen. Gemäss Ueli Maurer ist das zulässig.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einigen Anbietern erhalten Mitglieder von Vereinen Rabatte auf Zusatzversicherungen.
- So können Abtreibungsgegner von «Pro Life» bei der Helsana von zehn Prozent profitieren.
- Tamara Funiciello (SP/BE) wollte vom Bundesrat wissen, ob das rechtlich zulässig ist.
Derzeit geistert die Thematik der Abtreibung vermehrt durch die europäische Medienlandschaft. In der Schweiz ein aktueller Aufreger: Bei gewissen Krankenkassenanbietern erhalten Abtreibungsgegnerinnen sogar Rabatte auf Zusatzversicherungen.
In der Fragestunde des Bundesrates verlangte Nationalrätin Tamara Funiciello (SP/BE) denn auch eine Erklärung: Ist es rechtlich zulässig, dass Krankenversicherungen Mitgliedern von Abtreibungsgegner-Organisationen Rabatte auf Zusatzversicherungen gewähren?
Zur Erinnerung: Seit mindestens 20 Jahren erhalten Mitglieder der Anti-Abtreibungsorganisation «Pro Life» einen Rabatt von zehn Prozent auf Zusatzversicherungen bei der Helsana. Der Versicherungsanbieter erklärt seinerseits, dass er «keine besondere Beziehung» zu «Pro Life» habe. Man habe mit der Organisation «einen branchenüblichen Kollektivvertrag» abgeschlossen.
Um «Pro Life» beitreten zu können, müssen Interessierte eine schriftliche Verpflichtung unterzeichnen, auf Abtreibungen zu verzichten. In einem offenen Brief fordern Grossrätin Martine Docourt (SP/NE) und Tamara Funiciello deshalb, dass die Helsana die entsprechenden Verträge auflöst.
Ueli Maurer sieht keinen Handlungsbedarf
In seiner Antwort betont Finanzminister Ueli Maurer, dass der Bundesrat keinen Handlungsbedarf sehe. Die Landesregierung weist darauf hin, dass es in der aktuellen Diskussion nicht um einen freiwilligen Verzicht auf Schwangerschaftsabbrüche gehe. Zentral sei viel mehr die Tatsache, dass das Recht auf Abtreibungen durch die Krankenversicherungen gedeckt sei.
Der Bundesrat erklärt, dass Rabatte auf Versicherungsprodukte bis zu einer Höhe von zehn Prozent «grundsätzlich zulässig» seien. Überdies unterliegen diese Produkte im Bereich der Zusatzversicherungen der Vertragsfreiheit. Zusatzversicherungsverträge seien bereits heute «im Rahmen der Rechtsordnung auszugestalten» und würden durch die Finma geprüft.
Abtreibungsrechte feiern Hochkonjunktur
Ausgelöst durch einen Entscheid des obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, feiert die Thematik der Abtreibung derzeit Hochkonjunktur. Im Juni hatte der «Supreme Court» das Grundsatzurteil «Roe v. Wade» aufgehoben.
Seither fehlt in den USA auf nationaler Ebene ein Recht auf Schwangerschaftsabbrüche – die Entscheidung geht zurück an die Bundesstaaten.
Auch in der Schweiz wird die Frage gegenwärtig vermehrt zum Streitfall: So zogen am Samstag hunderte Abtreibungsgegner im Rahmen des «Marsch fürs Läbe» durch Oerlikon.
Ähnliche Entwicklungen lassen sich auch in der Politik beobachten. Aktuell sind zwei Volksinitiativen hängig, die das nationale Recht auf Schwangerschaftsabbruch beschneiden möchten.