Ukraine-Geflüchtete sollen nach drei Jahren B-Ausweis erhalten
Die Nationalratskommission fordert, dass aus der Ukraine geflüchtete Personen nach drei statt fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Aus der Ukraine geflüchtete Personen sollen nach drei statt wie heute fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Das fordert die zuständige Nationalratskommission. Die Aufhebung des Schutzstatus S lehnt sie ab.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S vereinfachen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie hat mit 13 zu elf Stimmen bei einer Enthaltung einer parlamentarischen Initiative von Mitte-Nationalrat Reto Nause (BE) Folge gegeben.
Ziel: Erhöhung der Erwerbsquote
Nause möchte mit der Initiative die Integration der aus der Ukraine Geflüchteten erleichtern und Fachkräfte gewinnen, wie er schreibt. Obwohl es sich beim Status S um einen rückkehrorientierten Status handelt, erachtet es auch die SPK-N für wichtig, gut integrierten Personen sowie Arbeitgebern eine Zukunftsperspektive zu bieten, wie es in der Mitteilung hiess.
Mit der Massnahme soll die Erwerbsquote der Personen mit Schutzstatus S erhöht werden. Derzeit liegt diese Quote in der Schweiz bei knapp 30 Prozent. Ziel des Bundesrates war es, bis Ende 2024 40 Prozent zu erreichen.
Als Nächstes beschäftigt sich die Schwesterkommission des Ständerats mit dem Geschäft. Gibt sie der Initiative ebenfalls Folge, sind noch verschiedene Punkte zu prüfen. So wäre beispielsweise zu definieren, was unter «Erwerbstätigkeit» zu verstehen ist.
Abgelehnte Initiativen
Mit 14 zu neun Stimmen abgelehnt hat die SPK-N eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen. Diese will den Schutzstatus S aufheben und Geflüchtete aus der Ukraine dem ordentlichen Asylverfahren zuweisen.
Nein sagte die Nationalratskommission schliesslich zu einer parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion. Diese fordert, dass vorläufig Aufgenommene und aus der Ukraine Geflüchtete gleich viel Sozialhilfe erhalten sollen wie Schweizerinnen und Schweizer. Mit beiden von der Kommission abgelehnte Initiativen beschäftigt sich als Nächstes die grosse Kammer.