Ständerat will Ukraine-Hilfe gesetzlich statt vertraglich regeln
Die Schweizer Unterstützung für den Wiederaufbau der Ukraine soll gesetzlich geregelt werden, so der Ständerat.

Die Schweizer Unterstützung für den Wiederaufbau der Ukraine soll mit einem Gesetz und nicht mit einem Staatsvertrag geregelt werden. Das fordert der Ständerat. Er hat eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission gutgeheissen. Der Bundesrat hat andere Pläne.
Mit 33 zu 12 Stimmen sagte die kleine Kammer am Mittwoch Ja zu einer gesetzlichen Grundlage für die Ukraine-Hilfe. Der Nationalrat entscheidet am (morgigen) Donnerstag über eine gleichlautende Motion.
Stimmt auch der Zweitrat dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat dem Parlament für die Ukraine-Hilfe eine Rechtsgrundlage unterbreiten, die auf einem Gesetz basiert. Die Landesregierung favorisiert die Form des Staatsvertrags für die Umsetzung der schweizerischen Unterstützungsstrategie für die Ukraine.
Bundesratspläne in Kritik
Das sei nicht sachgerecht, hielt Beat Rieder (Mitte/VS) im Namen der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (APK-S) fest. Ein Staatsvertrag könne nur genehmigt oder abgelehnt werden.
Der Gestaltungsspielraum des Parlaments sei gegenüber einem Gesetz wesentlich geringer. Zudem sei ein Staatsvertrag auf Dauer angelegt. Ein Gesetz könne auch befristet werden, was im Fall der Ukraine durchaus diskutabel sei.
Laut dem Bundesrat soll die Zusammenarbeit mit der Ukraine in den nächsten Jahren intensiviert werden. Bis 2036 sollen insgesamt 5 Milliarden Franken aufgewendet werden. Der Schweizer Privatsektor soll beim Wiederaufbau in der Ukraine stärker einbezogen werden.
Ein spezifisches neues Gesetz dafür zu schaffen, würde laut Wirtschaftsminister Guy Parmelin nicht genügen. Die Schweiz sei darauf angewiesen, dass sich auch die Ukraine verbindlich zur Einhaltung bestimmter Regeln verpflichtet. Das Schweizer Parlament könne einen ausländischen Staat aber nicht zu einem bestimmten Verhalten zwingen.