Verrechnungssteuer soll grosszügiger zurückerstattet werden

Keystone-SDA
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Bern,

Wer in der Steuererklärung Einkünfte nicht deklariert hat, soll die Verrechnungssteuer trotzdem zurückerhalten, sofern er fahrlässig handelte. Der Nationalrat hat dieser Änderung am Dienstag zugestimmt, will aber erheblich weiter gehen als der Bundesrat.

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Der Bundesrat will das aktuelle Gesetz an das internationale Steuerrecht anpassen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Daniela Schneeberger (FDP/BL) hat einen Vorstoss zur Verrechnungssteuer lanciert.
  • Steuerpflichtige sollen die Möglichkeit erhalten, fahrlässig nicht deklarierte Einkommen nachträglich zu deklarieren.

Gemäss heutigem Recht setzt die Rückerstattung der Verrechnungssteuer voraus, dass die Einkünfte und das Vermögen «ordnungsgemäss» deklariert worden sind. Was darunter zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht explizit geregelt.

Das Bundesgericht hat die Anforderung im Verlauf der Jahre präzisiert und verschärft. Seit 2014 wird die Verrechnungssteuer nur noch dann zurückerstattet, wenn eine nachträgliche Deklaration spontan erfolgte, also ohne Intervention der Steuerbehörde.

Voraussetzungen lockern

Nun sollen die Voraussetzungen gelockert werden. Steuerpflichtige sollen die Möglichkeit erhalten, fahrlässig nicht deklarierte Einkommen spontan oder nach einer Intervention der Steuerbehörde nachträglich zu deklarieren.

Daniela Schneeberger (FDP/BL) hatte die Gesetzesänderung mit einem Vorstoss angestossen. Sie stellte fest, die heutige Regelung sei übertrieben hart. Das Bundesgericht habe eine eigentliche «Strafsteuer» eingeführt. Viele seien mit der Steuererklärung aber überfordert. Für ein Versehen sollten sie nicht bestraft werden.

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Daniela Schneeberger (FDP) erzielte im zweiten Wahlgang 30'488 Stimmen. - Keystone

Kritisch äusserten sich die Rednerinnen von SP und Grünen. Regula Rytz (Grüne/BE) gab zu bedenken, die heutige Regelung diene der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Die finanziellen Folge einer Änderung seien unklar. «Wem wollen Sie damit dienen?», fragte sie. Ada Marra (SP/VD) sagte im Namen der SP-Fraktion, diese lehne die Vorlage ab, wenn der Rat den Vorschlägen seiner Kommission folge.

Ueli Maurer plädiert für die Bundesratsversion.
Ueli Maurer plädiert für die Bundesratsversion. - Nau

Auch Finanzminister Ueli Maurer rief dazu auf, bei der Bundesratsversion zu bleiben. Geht es nach dem Bundesrat, wäre die Nachdeklaration nur bis zum Ablauf der Einsprachefrist gegen die Veranlagung möglich. Der Nationalrat ist aber mit 131 zu 54 Stimmen seiner Kommission gefolgt und hat sich für eine längere Frist ausgesprochen.

Längere Frist für Nachdeklaration

Eine Nachdeklaration soll auch in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungs- oder Nachsteuerverfahren möglich sein. Nur so werde eine Doppelbelastung durch die Einkommens- und Verrechnungssteuer effektiv verhindert, befanden die Befürworter.

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