Verringerung der CO2-Emissionen im Inland bleibt umstritten
Das Parlament ist sich weiterhin uneinig bezüglich der Verringerung der CO2-Emissionen im Inland. Am Montag kam der Nationalrat dem Ständerat etwas entgegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Parlament ist sich bezüglich der CO2-Reduktion im Inland weiterhin nicht einig.
- Der Nationalrat hat nun den Inland-Anteil der Massnahmen gesenkt.
Im Parlament ist weiterhin umstritten, wie viele CO2-Emissionen die Schweiz mit Massnahmen im Inland verringern muss. Doch der Nationalrat ist bei der Beratung des CO2-Gesetzes für die Zeit ab 2025 am Montag dem Ständerat einige Schritte entgegengekommen.
Denn bisher wollte er das Reduktionsziel zu 75 Prozent mit Massnahmen im Inland und zu 25 Prozent mit Projekten im Ausland umsetzen. Den Inland-Anteil senkte er nun aber im Sinn eines Kompromisses auf 70 Prozent. Den Antrag einer rot-grünen Minderheit, bei 75 Prozent zu bleiben, lehnte der Rat mit 129 zu 63 Stimmen ab.
Uneinigkeit über Weg zu Verringerung der Grenzwerte
Der Ständerat wollte bisher keine fixe Quote. Er will das Reduktionsziel «in erster Linie» im Inland erreichen. Dabei will er dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, eine Zahl festzusetzen. Im Nationalrat plädierten SVP und FDP für mehr Flexibilität und den Weg des Ständerates, unterlagen aber mit 92 gegen 100 Stimmen.
Noch nicht einig sind sich die Kammern auch über den Weg zur Verringerung der CO2-Grenzwerte von Personenautos im Jahr 2030: Der Nationalrat beharrt mit 96 zu 95 Stimmen und mit einer Enthaltung auf jährlichen Zwischenzielen. Der Ständerat will keine solchen Zwischenziele im Gesetz.
Zur Förderung von Basisinstallationen für Ladestationen für E-Autos will der Nationalrat jährlich 20 Millionen Franken bereitstellen, für Anlagen in Mehrparteiengebäuden und Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen. Für öffentliche Parkplätze will er aber entgegen seinem früheren Beschluss keine Beiträge mehr sprechen, ebenfalls als Kompromiss. Der Ständerat ist gegen diesen Fördertopf.
Eine Einigung gab es bei der Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Busunternehmen. Im Ortsverkehr sollen die Betriebe die Steuer ab 2026 bezahlen müssen. Auf dem Land soll das erst ab 2030 gelten, es sei denn, Busse mit alternativem Antrieb könnten aus topografischen Gründen nicht eingesetzt werden.
Auch die Differenz bei Erleichterungen bei der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) hat der Nationalrat ausgeräumt und sich dem Ständerat angeschlossen. Dieser beschloss, beim geltenden Recht zu bleiben. Dies soll gelten, bis das revidierte LSVA-Gesetz in Kraft tritt.