Volksinitiative gegen Feuerwerk erreicht Unterschriftenziel
Am Freitagmittag wurde die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» mit mehr als 136'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die «Feuerwerksinitiative» wurde bei der Bundeskanzlei eingereich
- Die Initianten haben mehr als 136'000 Unterschriften für das Volksanliegen gesammelt.
- Die Initiative zielt darauf ab, lärmintensives Feuerwerk für Privatpersonen zu verbieten.
Die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» wurde heute in Bern mit über 136'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Damit ist der Weg für die Volksabstimmung über das Anliegen geebnet.
Die Initiative zielt darauf ab, das Zünden von Feuerwerkskörpern einzuschränken. Viele Menschen sind davon betroffen und stören sich an dem Lärm und den Auswirkungen auf Tiere und Umwelt.
Welle der Unterstützung nach Jahreswechsel und Nationalfeiertag
Schon nach dem Jahreswechsel nahm die Zahl der Unterschriften sprunghaft zu, ehe die Initianten nach dem Nationalfeiertag am 1. August einen erneuten Schub in ihrer Unterschriftensammlung erlebten. Ein letzter Aufruf im Herbst brachte zusätzliche 36'000 bestätigte Unterschriften ein – weit mehr als die benötigten 100'000.
Trotz des Erfolgs gab es auch Missverständnisse zu klären, wie die Initianten in einer Medienmitteilung erklären: Das Volksanliegen fordere keine vollständige Abschaffung von Feuerwerk, sondern lediglich eine Einschränkung von lärmintensivem Feuerwerk im privaten Gebrauch. Pyrotechnische Mittel ohne Knalleffekte seien überhaupt nicht betroffen.
Die Initiative habe auch wirtschaftliche Gegenargumente entkräftet, wie die Medienmitteilung weiter ausführt. Die Feuerwerksindustrie wird aufgefordert, innovative Lösungen zu finden, wie es auch andere Branchen tun mussten.
Am Ende entscheidet das Volk
Das offizielle Zustandekommen der Initiative dürfte in den nächsten fünf Wochen von der Bundeskanzlei publiziert werden. Danach geht die Initiative an den Bundesrat, der eine Botschaft verfasst und die Gültigkeit bestätigt. Dieser Prozess kann weitere zwölf Monate dauern.
Der Bundesrat kann anschliessend einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag vorlegen. Mit letzterem würde er für das Initiativbegehren nur eine gesetzliche Regelung anstelle einer Verfassungsergänzung vorschlagen.
Schliesslich wird die Entscheidung auf Bundesebene getroffen und der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt: Ein Prozess, der insgesamt noch bis zu drei Jahre oder länger dauern kann.