Volksinitiative gegen Massentierhaltung lanciert
Eine lacierte Volksinitiative soll eine Verfassungsänderung für Massentierhaltung erbringen.
Das Wichtigste in Kürze
- Tierschutzorganisationen lacierten «Keine».
- Die Initiative soll bessere Zustände in Massentierhaltungsbetrieben schaffen.
- Auch der Tendenz zu immer grösseren Betrieben soll die Initiative Einhalt gebieten.
Tierschutz-, Tierrechts- und Umweltorganisationen lancieren eine Volksinitiative gegen die Massentierhaltung. Bis zum 12. Dezember 2019 müssen sie die benötigten 100'000 Unterschriften beibringen.
Der Bund soll demnach die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung schützen. Die Tierwürde umfasse den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben. Massentierhaltung bezeichne die industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt werde.
Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» verlangt eine Verfassungsänderung zur landwirtschaftlichen Tierhaltung, wie aus dem «Bundesblatt» vom Dienstag hervorgeht.
Der Bund soll Kriterien festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall. Er soll auch Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken erlassen. Für die Umsetzung der Initiative sind maximale Übergangsfristen von 25 Jahren vorgesehen.
Über 14 Hühner pro Quadratmeter, nur ein Fünftel des Stalles eingestreut, Kühe in Anbindehaltung mit lediglich 70 bis 120 Zentimetern Standbreite pro Tier und zehn Schweine auf der Fläche eines Autoparkplatzes: Solchen Zuständen soll mit der Massentierhaltungsinitiative Einhalt geboten werden.
Würde des Tieres schützen
Auch der Tendenz zu immer grösseren Betrieben, Hochleistungszüchtungen und Produktionsmaximierung will das Volksbegehren gemäss den Initianten einen Riegel vorschieben. Erreicht werden sollen diese Ziele über eine Änderung von Artikel 80a der Bundesverfassung.