Heiratsstrafe

Vorlage für Individualbesteuerung nimmt erste Parlamentshürde

Keystone-SDA
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Bern,

Die Vorlage des Bundesrats zur Heiratsstrafe-Abschaffung überwindet erste parlamentarische Hürde.

Individualbesteuerung
Aus Sicht der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) entspreche die Individualbesteuerung den heutigen gesellschaftlichen Realitäten am besten. (Symbolbild) - Pixabay

Die Vorlage des Bundesrats zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe hat eine erste parlamentarische Hürde genommen. Die zuständige Kommission des Nationalrats ist auf die Vorlage zur Einführung der Individualbesteuerung eingetreten.

Aus Sicht der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) entspreche die Individualbesteuerung den heutigen gesellschaftlichen Realitäten am besten, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Die Kommission erhofft sich von der Individualbesteuerung auch Anreize zur vermehrten Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden.

Gegner befürchten grossen Umsetzungsaufwand

Eine Kommissionsminderheit beantragt dem Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie möchte am Verständnis der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten. Ausserdem befürchtet sie bei einer Einführung der Individualbesteuerung einen grossen Umsetzungsaufwand für Einzelne ebenso wie für Steuerbehörden.

Heute werden in der Schweiz verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen.

Finanzierungsvorschlag des Bundesrats angenommen

Die Individualbesteuerung ist auf allen Staatsebenen vorgesehen. Bei der direkten Bundessteuer geht der Bundesrat, bezogen auf 2024, von geschätzt rund einer Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon sollen der Bund rund 800 Millionen und die Kantone rund 200 Millionen Franken tragen.

Nach mehreren Abstimmungen sprach sich die WAK-N laut Mitteilung für den Finanzierungsvorschlag des Bundesrats aus. Er sieht zwar die genannten Mindereinnahmen vor, verlangt aber auch eine Anpassung des Steuertarifs und laut der WAK-N auch eine Änderung der Kita-Finanzierung gemäss einem Vorschlag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats.

Erst im August wird die WAK-N die Detailberatung der Vorlage beenden. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Nationalrat.

Kommentare

User #4262 (nicht angemeldet)

Warum macht man nicht die einfachste und gerechteste Steuerberechnung: Bei Ehepaaren beide Löhne zusammenrechnen und durch 2 Teilen. Dann Steuererklärung ausfüllen und am Schluss den Steuerbetrag wieder mal 2 rechnen. Voila, die Heiratsstrafe ist so weg und es spielt keine Rolle wieviel der Mann und vieviel die Frau arbeitet.

User #6202 (nicht angemeldet)

Es gibt sogar eine Totenstrafe. Bei einem Ehepaar stirbt der Partner, der Alleingebliebenen bezahlt nun Steuern als single welche fast doppelt so hoch ist wie für verheiratete. Diskriminierung pur!

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