Heiratsstrafe

Heiratsstrafe: Mitte kontert Experten, die sie wegrechnen

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Die Heiratsstrafe und Renten-Deckelung für Ehepaare werde durch andere Faktoren ausgeglichen, sagen Experten. Die Mitte widerspricht diesem Ansatz.

ahv
Ein AHV/IV-Ausweis. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäss Experten gibt es die sogenannte Heiratsstrafe gar nicht.
  • Die Mitte kämpft mit zwei Initiativen gegen Nachteile von Ehepaaren bei AHV und Steuern.
  • Die Partei glaubt weiterhin an gute Chancen ihrer Initiativen.

Bei genauer Betrachtung werden Ehepaare bei Steuern und Renten gar nicht benachteiligt, sagen Experten. Dies hauptsächlich aus zwei Gründen: den Kosten für den Haushalt und der Lebenserwartung. Bei der Mitte-Partei mit ihren Volksinitiativen für «faire Steuern» und «faire Renten», Stichwort Heiratsstrafe, weist man solches aber zurück.

Keine Heiratsstrafe, sondern glücklich verheiratet

Denn die Experten-Rechnung nimmt den beiden Initiative Wind aus den Segeln. So wird angeführt, dass Ehepaare ja weniger Lebenskosten hätten. Nämlich etwa 150 Prozent eines Single-Haushalts, aber eben für zwei Personen, womit es die «Heiratsstrafe» eigentlich gar nicht gebe.

Christina Bachmann-Roth
Christina Bachmann-Roth, Präsidentin Mitte-Frauen Schweiz. (Archivbild) - keystone

Die gedeckelten Ehepaar-Renten wiederum würden ausgeglichen durch die erwiesenermassen längere Lebenserwartung von Paaren. Mehr Zufriedenheit, weniger Alkohol, gesündere Ernährung – das mache rund drei Lebensjahre aus beziehungsweise 1,5 Milliarden AHV-Franken pro Jahr.

Sollte die Deckelung der AHV-Renten für Ehepaare aufgehoben werden?

Solche Vergleiche lässt Christina Bachmann-Roth, Präsidentin der Mitte Frauen und im Initiativkomitee für «faire Renten», aber nicht gelten. Sie ist dagegen, dass man die Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausspielt und fragt: «Was ist mit Geschiedenen, Alleinerziehenden und unglücklich Verheirateten?»

Ob Nonne oder Nichtraucher: Hauptsache, solidarisch

Hier sei man halt solidarisch, erklärt Bachmann-Roth: «Es leben auch Nichtraucher und Sportlerinnen länger oder Frauen im Kloster. Das kann man ja schlecht alles miteinbeziehen, geschweige denn kontrollieren.»

Solidarität sei wichtig, sei es mit Alleinstehenden oder Schwangeren: «Es muss einfach fair bleiben.»

Die Renten seien aber ganz offensichtlich unfair. «Darum muss man hier ansetzen und die Renten so berechnen, dass sie für alle Lebensmodelle aufgehen», so Bachmann-Roth. Es gebe auch viele, die im Konkubinat lebten und bei denen das Lebenskosten-Argument genauso anwendbar wäre. «Diese erhalten aber genauso 200 Prozent Rente wie zwei Singles.»

1 + 1 gibt mehr als 2

Wobei Paare oft auch mehr sind als zwei Singles in einem statt zwei Haushalten, wenn das Paar zur Familie wird. Für Bachmann-Roth geht der Blick hier zu wenig weit: «Der Faktor ist nicht die Ehe, sondern die Kinder. Diese sind entscheidend für die Kosten.»

Symbolbild Finanzen
Finanzen: Ein durchschnittlicher Haushalt besteht in der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik aus 2,2 Personen. - Depositphotos

Kosten, die privat getragen würden, doch von den Kindern profitierten alle, betont die vierfache Mutter: «Durch deren Konsum, durch ihre Produktivität und durch die AHV-Beiträge.» Der Druck auf Familien aber sei sehr hoch. «Da ist keine Luft drin und Heiraten ist immer noch die beste Einrichtung, sich finanziell abzusichern.»

Kommen Mehrkosten auf die AHV zu?

Die Initiative für «faire Renten» fordert, dass auch Verheiratete eine maximale AHV-Rente von 200 Prozent erhalten können. Aktuell ist diese bei 150 Prozent gedeckelt.

Doch die Rentenexperten sind besorgt: Bereits die 13. AHV-Rente sorgte in der AHV wieder für Finanzierungsprobleme.

13. AHV-Rente wird teuer.
Die Wirtschaft sieht teure Folgen der 13. AHV-Rente. Es wird eine Zusatzfinanzierung nötig. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Und jetzt rechnen sie damit, dass die «Faire Renten»-Initiative gute Chancen hat, auch noch angenommen zu werden. Zumindest in diesem Punkt geht Mitte-Frauen-Präsidentin Christina Bachmann-Roth einig. Die Initiative könne Erfolg haben, denn: «Es macht einfach keinen Sinn, hier eine Unterscheidung zu machen und einigen Personen aufgrund von persönlichen Entscheidungen eine 75-Prozent-Rente auszuzahlen.»

Kommentare

User #6096 (nicht angemeldet)

Wenn wir dem NZZ -Argument Rechnung tragen wollen, muss dem Rentner mit der geringeren Lebenserwartung eine höhere AHV Rente ausbezahlt werden als der Rentnerin. Fb

User #2531 (nicht angemeldet)

Unfairer geht es nicht! Da müssen also Ehepaare die in Rente kommen sich trennen/scheiden lassen um ihre volle Rente zu bekommen? Dann noch, 2 Personen kosten in allem auch mehr als 1 Person! Zudem 'Verheiratete' sollen Lebensvorteile haben......mag sein, bloss, was ist mit Pflege, anderer Unterstützung, Arbeit für einander?

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