Wiederholung einer Volksabstimmung gab es noch nie
Mit der CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe wurde 2019 erstmals eine Abstimmung annulliert. Durch falsche Informationen hatte der Bundesrat damals die Abstimmungsfreiheit verletzt.
In der Geschichte der Schweiz ist es noch nie zu einer Wiederholung einer Volksabstimmung gekommen. 2019 hatte das Bundesgericht das Resultat über die mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen knapp gescheiterte CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe in der Ehepaarbesteuerung annulliert.
Zu der höchstinstanzlich verordneten Wiederholung des Urnengangs kam es aber nicht, denn die CVP (heute: Die Mitte) verzichtete und lancierte stattdessen eine neue Initiative. Der Bundesrat habe der Stimmbevölkerung 2016 Fehlinformationen geliefert und so die Abstimmungsfreiheit verletzt, befand das Bundesgericht damals.
Fehlerhafte Informationen beeinflussen Abstimmungen
Die Landesregierung räumte zwei Jahre später ein, dass nicht nur 80'000 Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen sind, sondern 454'000. Eine zweite Abstimmungsbeschwerde gab es gegen das Resultat der Unternehmenssteuerreform II von 2008.
Diese wies das Bundesgericht ab. Die SP hatte moniert, dass Bund in den Abstimmungsunterlagen seine Steuerausfälle zu tief deklariert hat. Das Bundesgericht argumentierte mit der Rechtssicherheit, denn die Reform war bei seinem Entscheid bereits in Kraft.