Wirtschaftskommission weist Rahmenabkommen zurück an Bundesrat

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Die nationalrätliche Wirtschaftskommission schickt das Rahmenabkommen zur Nachbesserung zurück an den Bundesrat. Es sei « nicht hinreichend».

Jean François Rime Rahmenabkommen
Jean-Francois Rime (SVP), Präsident der mächtigen Wirtschaftskommission des Nationalrats. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrat will mehr Details zum Rahmenabkommen.
  • Sie schickt den Vertrag mit Auftrag zur Nachbesserung an den Bundesrat zurück.
  • Fragen gibt es unter anderem zur Unionsbürgerrichtlinie und den Flankierenden Massnahmen.

Nicht bei irgendwelchen Details, sondern den Kernpunkte des Rahmenabkommens mit der EU hat die Wirtschaftskommission WAK des Nationalrats grosse Fragezeichen. Die Flankierenden Massnahmen, das Schiedsgericht, die Unionsbürgerrichtlinie oder auch die Rolle der EU-Kommission. Mit 8 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen verlangt die Kommission deshalb Zusatzverhandlungen und die Klärung von offenen Fragen.

Skeptische Politiker wollen Antworten

Ähnlich hat es vor 10 Tagen auch aus der Aussenpolitischen Kommission getönt, aber mit positivem Unterton. Der Bundesrat müsse kreative Ansätze bei den kritisierten Punkten im Rahmenabkommen aufzeigen, hiess es damals. Auch die Kantonsregierungen sind zurückhaltend und wollen sich erst festlegen, wenn der Bundesrat offene Fragen geklärt habe.

Von diversen offenen Fragen beim Rahmenabkommen hatte auch die EU/EFTA-Delegation des Schweizer Parlaments gesprochen. Sie hatte sich Ende Januar mit ihrem Gegenpart, dem dänischen EU-Parlamentarier Jørn Dohrmann getroffen.

WAK besonders Rahmenabkommen-kritisch

Die WAK hatte für Aufsehen gesorgt, weil sie unüblicherweise und für sehr viel Geld auch noch Expertengutachten bestellt hatte. Treibende Kräfte sollen dabei die Kritiker des Rahmenabkommens aus SVP und Gewerkschaften gewesen sein.

Die Forderungen der WAK fallen jetzt deutsch und deutlich aus. Der vorliegende Vertragsentwurf werde «in seiner jetzigen Form als nicht hinreichend betrachtet», heisst es in der Stellungnahme zuhanden des Bundesrats.

Die Entscheide in der Kommission fielen aber knapp aus. In der Gesamtabstimmung gab es nur eine Ja dank vielen Enthaltungen. Ebenfalls nur eine Stimme gab den Ausschlag beim letzten Punkt der Stellungnahme. Dieser lautet jetzt: «Eine indirekte oder direkte Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie der EU für die Schweiz lehnt die WAK-N ab.»

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