Zweifel an Arbeitstauglichkeit: Melderecht bleibt umstritten
Das Wichtigste in Kürze
- Ärzte sollen bei Zweifel an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal eine Meldung machen.
- Für dieses zusätzliche Melderecht sprach sich der Ständerat erneut aus.
- Dieses geht auf das Germanwings-Unglück im Jahr 2015 zurück.
Das zusätzliche Melderecht für Ärzte bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal bleibt umstritten. Der Ständerat hat sich am Dienstag erneut dafür ausgesprochen. Damit bleibt diese Differenz zwischen den Kammern im Luftfahrtgesetz bestehen. Arztpersonen sollen bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal eine Meldung ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) machen dürfen.
Sicherheit der Passagiere erhöhen
Dies soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen. Bundesrat und Ständerat möchten dieses Instrument einführen, um die Sicherheit der Passagiere zu erhöhen.
Es geht zurück auf den vom Piloten herbeigeführten Absturz einer Maschine von Germanwings im Jahr 2015 in Frankreich. In diesem Fall hatte sich der psychische Zustand des Piloten zwischen den ordentlichen Kontrollen verändert. Das Melderecht ans Bazl erhöhe die Sicherheit der Passagiere, sagte Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL) im Namen der Verkehrskommission.
Nationalrat entscheidet sich gegen Gesetz
Das Geschäft geht damit erneut an den Nationalrat. Dieser hatte sich vergangene Woche knapp gegen das Melderecht entschieden. Es gebe bereits ausreichende Massnahmen zur Gewährleistung der Flugsicherheit. Ein neues Melderecht würde zudem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beeinträchtigen.
Das Melderecht ist die letzte Differenz im revidierten Luftfahrtgesetz. Demnach sollen Hobbypiloten im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen. Der Grundsatz «English only» soll indes nur für den Flughafen Zürich gelten.