Abschiebung in Deutschland wird vereinfacht
Mit dem «Rückführungsverbesserungsgesetz» hat der Bundestag in Deutschland eine erleichterte Abschiebung abgelehnter Asylbewerber beschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland macht ein neues Gesetz jetzt eine vereinfachte Abschiebung möglich.
- Diese muss nicht mehr angekündigt werden - ausser, es sind Kinder betroffen.
- Der mögliche Ausreisegewahrsam wird um 18 Tage verlängert.
Der Deutsche Bundestag hat das umstrittene «Rückführungsverbesserungsgesetz» mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen. Weil es ihnen nicht weit genug ging, hatten die Union und die AfD gegen das Gesetz gestimmt. Den Grünen hingegen ging es zu weit, weshalb auch sie dagegen gestimmt hatten.
Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz hatte im Herbst angekündigt, Abschiebungen «im grossen Stil» durchführen zu wollen. Daraufhin wurde der Gesetzesentwurf «zur Verbesserung der Rückführung» durch Innenministerin Nancy Faeser formuliert, wie die «Tagesschau» berichtet.
In Zukunft wird die Polizei damit eine erweiterte Handhabe bei der Durchsuchung haben. So können Dokumente und Daten der Betroffenen eingesehen werden, um das Herkunftsland zu ermitteln. Durchsucht werden können in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Zimmer als das des abgelehnten Asylbewerbers.
Abschiebung unangekündigt – auch nachts möglich
Abschiebepflichtige können fortan auch nachts abgeholt werden, wenn ein Rückführungsflug beispielsweise in den frühen Morgenstunden startet. Dabei muss die Abschiebung nur noch angekündigt werden, wenn Kinder unter 12 Jahre involviert sind. Klagen und gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote eingelegte Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung mehr.
Der Ausreisegewahrsam wird von zehn auf maximal 28 Tage verlängert. Derweil könne die Abschiebung vorbereitet werden, ohne dass der Betroffene untertauche. Für legal eingereiste, aber später ausreisepflichtig gewordene Ausländer wird ein eigener Haftgrund geschaffen.
Verhindert ein Ausländer durch Unterlassung von Angaben die Klärung seiner Staatsangehörigkeit, kann eine «Mitwirkungshaft» folgen. Nicht in Gewahrsam genommen werden sollen Minderjährige. Den Betroffenen muss ein Pflichtverteidiger zur Seite stehen.
Härtere Strafen für Schleuser
Wurde ein Schleuser zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt, liegt künftig ein «besonders schweres Ausweisungsinteresse» vor. Für Schleuser sollen Strafen verschärft und eine Ausweisung erleichtert werden. Ein schweres Ausweisungsinteresse liegt auch bei vor antisemitischem Hintergrund ausgeführten Taten vor.