Angela Merkel würdigt Frauenwahlrecht als fundamentale Entscheidung

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Deutschland,

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel würdigte die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren als «fundamentale politische Entscheidung».

Die deutschte Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht bei der Ehrung von 280 Jungmeistern im Greifswalder (D) Dom durch die Handwerkskammer.
Die Kandidaten für die Nachfolge von Angela Merkel als CDU-Vorsitzende stehen bereit. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor fast genau 100 Jahren wurde deutschen Frauen das Wählen erlaubt.
  • Die deutsche Kanzlerin spricht von einer fundamentalen Entscheidung.

Die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren sei «zur Gleichberechtigung von Mann und Frau wesentlich und unabdingbar» gewesen, betonte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) heute Samstag in ihrem wöchentlichen Video-Podcast. Es sei aber eine dauerhafte Aufgabe, «die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung von Männern und Frauen in die gesellschaftliche Realität umzusetzen», fügte sie hinzu.

Am Montag wird das Jubiläum zur Einführung des Frauenwahlrechts im Deutschen Historischen Museum in Berlin mit einem Festakt gewürdigt, bei dem auch Merkel eine Rede hält.

Die Kanzlerin verwies auf Massnahmen der Bundesregierung, die es ermöglichten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dazu gehörten etwa der Rechtsanspruch auf einen Kita- oder Kindergartenplatz. Für die Zukunft habe sich die Bundesregierung auch einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter vorgenommen, betonte Merkel.

Es bleibe «noch viel zu tun»

Inzwischen seien 72 Prozent der Frauen erwerbstätig, sagte die Kanzlerin weiter. Bei der Repräsentanz von Frauen in Führungsetagen sei jedoch noch ein weiter Weg zu gehen. «Wir in der politischen Landschaft wollen dafür sorgen, dass wir eine paritätische Besetzung gerade auch der von uns eingerichteten Gremien bis 2025 erreichen und hier haben wir erhebliche Fortschritte gemacht.» Es bleibe aber «noch viel zu tun.»

Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen in Deutschland war am 12. November 1918 vom damaligen «Rat der Volksbeauftragten» – der Übergangsregierung bis zu den ersten Wahlen – in einem Aufruf mit Gesetzescharakter verkündet worden. Die erste Wahl, bei der Frauen stimmberechtigt und wählbar waren, war die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919.

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