Offizier Franco A. kommt doch wegen Vorbereitung schwerer Gewalttat vor Gericht
Der Bundeswehroffizier und mutmassliche Rechtsextremist Franco A. muss sich nun doch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor Gericht verantworten.

Das Wichtigste in Kürze
- Bundesgerichtshof hebt anderslautenden Beschluss des OLG Frankfurt auf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob eine anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main auf, wie eine OLG-Sprecherin am Dienstag auf Anfrage bestätigte. Zuerst hatten die Funke-Mediengruppe über die Wende im Fall des unter Terrorverdacht stehenden Oberleutnants berichtet.
Der Fall Franco A. hatte im April 2017 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Bundeswehroffizier soll sich damals als syrischer Flüchtling ausgegeben und unter dieser Tarnung Anschläge vorbereitet haben.
Die Bundesanwaltschaft erhob im Dezember 2018 Anklage gegen A. vor dem OLG Frankfurt am Main und warf ihm vor, «aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung» heraus einen Anschlag auf das Leben ranghoher Politiker und anderer Menschen geplant zu haben, die aus seiner Sicht ein flüchtlingsfreundliches Engagement zeigten.
Das OLG verneinte jedoch im Juni 2018 den von der Bundesanwaltschaft erhobenen Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. A. sei mit grosser Wahrscheinlichkeit noch nicht fest entschlossen gewesen, eine solche Straftat zu verüben, befand der Frankfurter Senat.
Diesen Beschluss hob der BGH nun auf. Ein Termin für den Beginn der Hauptverhandlung gegen A. vor dem Frankfurter Gericht steht der Sprecherin zufolge noch nicht fest.
Die Vorgänge um A. hatten die Bundeswehr schwer erschüttert. Die damalige Verteidigungsministerin Ursula von den Leyen (CDU) machte bei den Streitkräften sogar ein «Haltungsproblem» aus.