Bundesverwaltungsgericht prüft Klage auf Bundeswehr-Akten über Uwe Mundlos
Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich heute (10.30 Uhr) mit einem Rechtsstreit zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Tageszeitung «Die Welt» um die Herausgabe von Bundeswehr-Unterlagen über den verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab im Berufungsverfahren der Klage zumindest teilweise statt und verpflichtete das Ministerium zur Herausgabe von Akten..
Der Verlag verlangt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz vom Ministerium, Informationen über Mundlos und seinen Wehrdienst in den Jahren 1994 und 1995 herauszugeben. (Az. BVerwG 7 C 20.17)
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab im Berufungsverfahren der Klage zumindest teilweise statt und verpflichtete das Ministerium zur Herausgabe von Akten. Das Verteidigungsministerium strebt mit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht die komplette Abweisung der Klage an. Mundlos bildete mit Uwe Böhnhardt und der im vergangenen Jahr als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilten Beate Zschäpe den rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU).