Buschmann will Video-Verhandlungen vor Gerichten erleichtern
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will den Einsatz von Video-Schaltungen bei Gerichtsprozessen erleichtern.

Das Wichtigste in Kürze
- Neuregelung setzt auf Erfahrungen aus Corona-Pandemie.
Künftig soll die Teilnahme bei Verfahren vor Zivil- und Fachgerichten häufiger als bisher auch per Videoübertragung möglich sein: Dies sieht ein am Mittwoch veröffentlichter Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Das Ministerium will damit an Erfahrungen anknüpfen, die während der Corona-Pandemie mit dem Einsatz von Videotechnik gemacht wurden.
«Wer nicht mehr von Hamburg nach München zu einer Gerichtsverhandlung fahren muss, spart Zeit und Ressourcen», erklärte Buschmann. «Termine lassen sich leichter vereinbaren, denn die Beteiligten können eine Verhandlung oder Beweisaufnahme per Video viel einfacher in ihren Alltag einfügen.» Damit könnten auch gerichtliche Entscheidungen beschleunigt werden.
In der Corona-Pandemie war die Möglichkeit von Videoverhandlungen eingeführt worden – allerdings mit der Bedingung, dass alle Verfahrensbeteiligten ihr zustimmen. Die Neuregelung sieht vor, dass das Gericht eine Videoverhandlung auch anordnen kann; dagegen sollen Beteiligte Einspruch erheben können.