Gut zweieinhalb Wochen nach der bayerischen Landtagswahl haben Christsoziale und Freie Wähler die Neuauflage ihrer seit 2018 bestehenden Koalition besiegelt.
Markus Söder Hubert Aiwanger
Der CSU-Vorsitzende Markus Söder und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger unterzeichnen den Koalitionsvertrag ihrer beiden Parteien. - keystone

Der CSU-Vorsitzende Markus Söder, Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger und die beiden Fraktionsvorsitzenden Klaus Holetschek und Florian Streibl setzten am Donnerstag in der Landeshauptstadt München ihre Unterschriften unter den neuen Koalitionsvertrag.

Damit steht der Wiederwahl von Markus Söder zum Ministerpräsidenten des wirtschaftsstarken süddeutschen Bundeslandes nichts im Wege. Diese ist für kommenden Dienstag (31. Oktober) geplant, einen Tag nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags.

Söders Wiederwahl ist eine reine Formsache: CSU und Freie Wähler stellen zusammen 122 der 203 Landtagsabgeordneten. Die beiden Parteien hatten die neue Koalition binnen zwei Wochen ausgehandelt. Am Vormittag gaben die Parteigremien grünes Licht.

Ein Ministerium mehr für die Freien Wähler

Die Unterzeichnung des neuen Koalitionsvertrags war der erste gemeinsame Auftritt von Söder und Aiwanger seit dem Beginn der Koalitionsverhandlungen. Dies war als Zeichen des angespannten Miteinanders zwischen den beiden Parteivorsitzenden gedeutet worden. Gleichwohl hatten beide Seiten vor und nach der Landtagswahl immer wieder betont, auch weiterhin zusammen regieren zu wollen.

Die Freien Wähler bekommen nach ihrem deutlichen Stimmenzuwachs ein viertes Ministerium: Sie übernehmen das Digitalressort von der CSU, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Sie hatten bei der Landtagswahl am 8. Oktober um 4,2 Punkte auf 15,8 Prozent zugelegt.

Sie sind damit nach der CSU nun zweitstärkste Kraft im neuen Landtag – und zwar mit 37 Abgeordneten, zehn mehr als bisher. Die CSU war leicht von 37,2 auf 37,0 Prozent geschrumpft – die Zahl ihrer Abgeordneten blieb im Vergleich zur letzten Legislatur konstant.

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