Einreise nach Deutschland für systemrelevante Berufspendler möglich
Die Einreiseregeln Deutschlands wurden an der Grenze zu Österreich und Tschechien verschärft. Für einen Teil der Berufspendler gilt jedoch eine Ausnahme.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Sonntagnacht gelten in Deutschland verschärfte Einreiseregeln.
- Betroffen davon sind sie Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich.
- Systemrelevante Berufspendler können mit einem Nachweis teils dennoch einreisen.
Trotz der seit Mitternacht geltenden strengen Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich ist die Einreise für systemrelevante Berufspendler weiter möglich.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gab in Abstimmung mit Bayern und Sachsen weitere Einreisemöglichkeiten für diese Pendler frei. Dies teilte das Bundesinnenministerium am Sonntag mit. «Der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität», begründete Seehofer die strikten Einreisebeschränkungen. «Dabei lassen wir nicht ausser Acht, dass unsere Grenzregionen inzwischen vielfältig miteinander verwoben sind.»
Welche Betriebe in Sachsen und Bayern unter die ergänzenden Ausnahmetatbestände fallen, legen die Bundesländer demnach in eigener Verantwortung fest. Die sächsische Landesregierung hatte bereits am Freitag seine Quarantäneverordnung angepasst. Die Ausnahmen betreffen dort Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen sowie in landwirtschaftlichen Betrieben, in denen dringend Nutztiere versorgt werden müssen.
Berufspendler benötigen Nachweis
Für Bayern nannte Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) am Sonntag ebenfalls Pendler aus Pflegeberufen, also Mitarbeiter in Kliniken und Altenheimen. Zudem genannt wurden systemrelevante Beschäftigte in Betrieben wie Wasserwerken, Elektizitätswerken und in der Lebensmittelproduktion. Als Beispiel nannte er auch ein Werk, das Glasprodukte für die Pharmaindustrie herstellt.
Für die Berufspendler ist an der Grenze zu Bayern am Montag und Dienstag ein Nachweis erforderlich. Dieser soll bestätitgen, dass sie einer entsprechenden Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Dies könne etwa durch das Mitführen eines Arbeitsvertrags bei der Einreise geschehen, teilte das Bundesinnenministerium weiter mit.
Ab Mittwoch soll der Nachweis über amtliche Bescheinigungen durch die jeweiligen Landesbehörden erfolgen.