Der Schweizer Bundesrat will nachverhandeln, für die EU ist das Ergebnis final. Nun stellt die EU ein Ultimatum zum Rahmenabkommen.
Press conference on EU-Switzerland relations in Brussels
EU-Kommissar für europäische Nachbarschaftspolitik Johannes Hahn bei der gestrigen Medienkonferenz in Brüssel zum Rahmenabkommen mit der Schweiz. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für EU-Kommissar Hahn ist klar: dieses oder kein Rahmenabkommen mit der Schweiz.
  • Er droht, die Schweiz müsse sich der Konsequenz bewusst sein.
  • Aussenminister Cassis sieht jedoch noch immer Bedarf für Nachverhandlungen.
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«Das Rahmenabkommen ist ein gutes, gemeinsames und finales Verhandlungsergebnis. Die Türe ist geschlossen», erklärte der EU-Kommissar für europäische Nachbarschaftspolitik Johannes Hahn an der gestrigen Medienkonferenz in Brüssel, und liess damit eine kleine Bombe platzen.

Denn: Anders als Hahn will der Schweizer Aussenminister Ignazio Cassis nachverhandeln. Da habe er eine andere Wahrnehmung als sein Freund Ignazio, erklärt der Österreicher gegenüber dem «Schweizer Fernsehen» und stellt klar: Es könne keine neuen Verhandlungen oder Nachverhandlungen geben.

Ignazio Cassis
Bundesrat Ignazio Cassis im Parlament. - Keystone

Es scheint also, als sei der Geduldsfaden der EU gerissen. So jedenfalls lässt sich das Ultimatum von Hahn interpretieren. Dieser meinte zwar, man drohe der Schweiz nicht: «Ich bin weit davon entfernt, insbesondere einem anderen Souverän, irgendwelche Ratschläge zu geben». Die Schweiz müsse aber langfristig denken und sich der Konsequenz bewusst sein.

Vier Jahre und 33 Verhandlungsrunden

Seit über vier Jahren wird nun zwischen der Europäischen Union und der Schweiz über das institutionelle Rahmenabkommen verhandelt. Darin sollen die wirtschaftlichen Beziehungen geregelt werden. Die EU will, dass die Schweiz künftig Anpassungen der EU-Markt-Regeln automatisch übernimmt. Die Schweiz soll jedoch die Möglichkeit eines Referendums beibehalten.

Schweizer Delegation mit Pascale Baeriswyl (3.v.l), Ignazio Cassis (4.v.l.) und Bundespräsidentin Doris Leuthard (5.v.l.) am Verhandlungstisch mit EU-Vertretern.
Schweizer Delegation mit Pascale Baeriswyl (3.v.l), Ignazio Cassis (4.v.l.) und Bundespräsidentin Doris Leuthard (5.v.l.) am Verhandlungstisch mit EU-Vertretern. - Keystone

Bei den Punkten einheitliche Rechtsauslegung, Rechtsübernahme, Überwachung, Auslegung und der Streitbeilegung vor einem Schiedsgericht ist man sich grundsätzlich einig. Diskussionsbedarf gebe es laut Cassis beim Thema Lohnschutz. Da soll die Schweiz die EU-Richtlinien übernehmen, welche jedoch Löhne und Arbeitsbedingungen weniger gut schützen, als das geltende Schweizer Recht. Zudem soll hierzulande die EU-Unionsbürgerrichtlinie angewendet werden, was mehr Sozialhilfeansprüche, besseren Ausweisungsschutz und ein Daueraufenthaltsrecht ab fünf Jahren für EU-Bürger zur Folge hätte.

Was passiert, wenn Rahmenabkommen scheitert?

Hahn zeigt sich enttäuscht, dass der Schweizer Bundesrat auch nach 33 Verhandlungsrunden noch nicht bereit ist, einen politischen Beschluss und eine Empfehlung zur Annahme zu liefern. Darum will man nun Nägel mit Köpfen machen.

Der Schweiz bleiben also lediglich 194 Tage, bis die Börsenäquivalenz aufgehoben wird. Weitere Abkommen, etwa im Bereich Roaming-Gebühren, technischen Handelshemmnissen oder beim Strommarkt, sind auf Eis gelegt, solange kein Rahmenabkommen gefixt ist. Zudem setzt der Bundesrat die Bilateralen Verträge aufs Spiel.

Zwar blieben diese auch ohne Rahmenabkommen bestehen, «sie werden allerdings dann nicht mehr weiter modifiziert und adaptiert und irgendwann wird es wohl totes Recht sein», warnt Hahn.

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