Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen entschieden. Der Schuldige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Lebenslange Haft in Frankfurter IS-Prozess. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen hat sich das Gericht entschieden.
  • Der 29-jährige Schuldige wird zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main den Angeklagten verurteilt. Der 29-jährige Angeklagte wurde am Dienstag unter anderem des Völkermords zu lebenslanger Haft schuldig gesprochen.

Der Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) hatte das versklavte fünfjährige Mädchen 2015 bei grosser Hitze in der Sonne angebunden. Zuvor wurde es und dessen Mutter, die ebenfalls Sklavin des Angeklagten war, wiederholt erniedrigt und misshandelt. Dies laut Anklage der Bundesanwaltschaft.

Ehefrau auch verurteilt

Der Angeklagte Taha A.-J. handelte dabei gemeinsam mit seiner aus Deutschland stammenden früheren Ehefrau Jennifer W., die unter anderem für ihre Beteiligung am Tod des Kinds schon vor rund einem Monat verurteilt wurde.

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Die IS-Rückkehrerin Jennifer W. im Gerichtssaal in München. - dpa-infocom GmbH

Sie bekam in einem separaten Prozess vom OLG in München zehn Jahren Haft aufgetragen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Religiösen Minderheit der Jesiden

Das getötete kleine Mädchen gehörte ebenso wie seine Mutter zur religiösen Minderheit der Jesiden. An denen verübte der IS während seiner Herrschaftszeit im Irak einen Völkermord. Die Mutter überlebte, sie nahm als Nebenklägerin an dem Prozess teil.

Sie erhielt durch das Urteil zugleich ein Schmerzensgeld von 50'000 Euro zugesprochen. Das Urteil entsprach weitgehend der Anklageforderung. Die Verteidigung hatte keinen Antrag gestellt.

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