Landkreis muss keinen Schadenersatz für Sturmschäden an schwimmenden Häusern zahlen

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Deutschland,

Der Landkreis Bautzen muss keinen Schadenersatz für Sturmschäden an schwimmenden Häusern zahlen.

Kein Schadenersatz für Sturmschäden an schwimmenden Häusern.
Kein Schadenersatz für Sturmschäden an schwimmenden Häusern. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Haus löste sich bei Sturm aus Verankerung und beschädigte andere Gebäude.

Das Oberlandesgericht Dresden wies am Mittwoch die Klage der Betreiberfirma von einigen der Häuser ab. Beim Sturm «Xavier» im Oktober 2017 hatte sich eines der Häuser auf dem Geierswalder See aus seiner Verankerung gerissen und dabei zwei weitere Häuser beschädigt.

Die Firma machte dafür die Behörden verantwortlich. Diese hätten prüfen müssen, ob die Häuser Stürmen standhalten würden, argumentierte sie und verlangte Schadenersatz in Höhe von mehreren Millionen Euro. Das Landgericht Görlitz wies die Klage ab, nun scheiterte die Firma auch vor dem Oberlandesgericht.

Zwar müsse die Behörde die Standsicherheit der schwimmenden Häuser prüfen, erklärte es. Diese Pflicht bestehe aber nur, um Schäden von der Allgemeinheit abzuwenden. Sie diene nicht dazu, dem Bauherrn die Verantwortung für den korrekten Bau abzunehmen. Schäden am Bauwerk selbst seien vom Schutzzweck dieser Amtspflicht nicht erfasst und müssten darum auch nicht ersetzt werden.

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