Lauber darf auf Wiederwahl-Empfehlung durch Kommission hoffen
Der umstrittene Bundesanwalt Michael Lauber darf in der Gerichtskommission auf eine Empfehlung zur Wiederwahl hoffen. Es gebe bisher keine Hinweise, dass Lauber Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt habe, sagte Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE).
Das Wichtigste in Kürze
- «Es müsste juristisch etwas auf dem Tisch liegen, das beweist, dass Herr Lauber die Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt hat.
Und das hat er meines Wissens bis jetzt nicht, oder zumindest gibt es keine Anhaltspunkte«, sagte Aebischer in der SRF-Sendung »Heute Morgen« vom Freitag. Aebischer ist Kommissionsmitglied und Präsident der für das Wahlgeschäft zuständigen Subkommission.
Wenn es beim heutigen Wissensstand bleibe, könne die Gerichtskommission gar nicht anders, als Lauber zur Wiederwahl zu empfehlen, erklärte Aebischer weiter. «Wenn jetzt nicht noch etwas Neues auf den Tisch kommt, dann wird die Gerichtskommission wahrscheinlich - ich möchte nicht vorgreifen - Herrn Lauber am 28. August zur Wiederwahl empfehlen.»
Ende Jahr läuft die Amtszeit von Lauber aus. Am 28. August entscheidet die Gerichtskommission, ob sie den wegen der Fifa-Verfahren massiv unter Beschuss Geratenen zur Wiederwahl empfiehlt.
Die Kommission hatte einen Entscheid über die Wiederwahl im Mai aufgrund eines laufenden Disziplinarverfahren gegen Lauber auf die Herbstsession verschoben. Das Parlament ist bei der Wahl des Bundesanwalts nicht an die Empfehlung der Gerichtskommission gebunden.