Linke scheitert mit Verfassungsklage gegen Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr
Das Wichtigste in Kürze
- Verfassungsgericht: Verletzung von Bundestagsrechten erscheint ausgeschlossen .
Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihren Antrag als unzulässig ab. Der Einsatz stütze sich auf die EU-Beistandsklausel und eine UN-Resolution. Dass hierdurch die Rechte des Bundestags verletzt sein sollten, erscheine nach dem eigenen Vortrag der Linken ausgeschlossen. (Az: 2 BvE 2/16)
Der Einsatz gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) war nach den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 beschlossen worden. Im Rahmen einer Beistandsklausel der EU-Verträge sicherte die Europäische Union danach Frankreich einstimmig ihre Solidarität und Unterstützung zu. Der UN-Sicherheitsrat bezeichnete den IS als «weltweite und beispiellose Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit» und rief dazu auf, weitere IS-Anschläge zu verhindern und den «Zufluchtsort» des IS in Syrien und im Irak zu beseitigen.
Die Bundesregierung sagte daraufhin den Einsatz von 1200 Soldaten zu, die aber nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sein sollten. Der Bundestag billigte dies am 4. Dezember 2015. Das Mandat wurde 2018 verlängert. Es läuft am 31. Oktober 2019 aus, könnte aber verlängert werden. In Bagdad und im nordirakischen Erbil bildet die Bundeswehr Sicherheitskräfte aus, damit sie die IS-Miliz bekämpfen können. Zudem unterstützt sie die internationale Anti-IS-Allianz mit Aufklärungsflügen von Bundeswehr-Tornados.
Mit ihrer Klage gegen Bundesregierung und Bundestag argumentierte die Linken-Bundestagsfraktion, der Bundeswehreinsatz sei rechtswidrig. Es fehle eine ausreichende völkerrechtliche Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage nun als unzulässig ab. Nach dem eigenen Vorbringen der Linken erscheine eine Verletzung der Rechte des Bundestags «von vornherein ausgeschlossen».
Auf die Klage der Linksfraktion stellte das Verfassungsgericht klar, dass die Bundesregierung im Zusammenhang internationaler Verträge gehandelt habe. Eine gesetzliche Ermächtigung hierfür sei nicht erforderlich. Eine unvertretbar weite Auslegung der UN-Resolution zum IS sei nicht ersichtlich. Auch bei der Schaffung der EU-Beistandsklausel 2007 sei klar gewesen, dass dies auch terroristische Bedrohungen umfassen würde.
Vorrangig habe die Linksfraktion gegen den Bundeswehreinsatz selbst argumentiert. Bei einer Organklage gehe es aber um die Rechte des Bundestags und der Abgeordneten. Auf diesem Weg eine Kontrolle der Aussenpolitik der Bundesregierung einzuführen, komme nicht in Betracht, betonten die Karlsruher Richter.
Deutlich wiesen sie auch das Ansinnen der Linken ab, solche Kontrollmöglichkeiten zu erweitern. Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr sei bereits jetzt dem Bundestag vorbehalten. Weitergehende Kontrollmöglichkeiten zu schaffen, sei «Aufgabe des Verfassungsgesetzgebers», nicht aber des Bundesverfassungsgerichts.
Die Linksfraktion bedauerte, «dass das Bundesverfassungsgericht den Antrag formal mangels Antragsbefugnis der Fraktion verworfen hat, statt in der Sache zu entscheiden». «Die Karlsruher Richter schliessen aus, dass sich aus dem Grundgesetz grundsätzlich ein eigenes Recht des Deutschen Bundestags ableiten lässt, verfassungswidriges Handeln der Bundesregierung in der Aussen- und Sicherheitspolitik zu ahnden», erklärte Fraktionsvize Sevim Dagdelen.
Damit sei «die Frage aufgeworfen, wie diese Regelungslücke geschlossen werden kann». «Die zentrale Frage, ob der Tornado-Einsatz verfassungs- und völkerrechtlich legitimiert ist und ob die selbsternannte Koalition der Willigen rechtlich zu ihren Militäreinsätzen tatsächlich ermächtigt ist, hat das Bundesverfassungsgericht materiell leider nicht geprüft», erklärte Dagdelen.
Für die Grünen im Bundestag erklärte die rechtspolitische Sprecherin Katja Keul, es gebe «eine gesetzliche Rechtsschutzlücke, die unbedingt geschlossen werden muss». Es könne nicht sein, «dass in solchen Fällen aus dem Parlament heraus keine gerichtliche Überprüfung eines möglichen Verfassungsbruchs der Regierung angestrengt werden kann». Auch die Grünen hielten den Anti-IS-Einsatz für verfassungswidrig.