Neben Hepatitis: Verhandlung über Corona-Impfpflicht für Soldaten

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Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Juli weiter über eine Corona-Impfpflicht für Soldaten. Zum Basisimpfschema gehört beispielsweise Hepatitis.

Bundeswehrsoldat mit Impfstoff
Bundeswehrsoldat mit Impfstoff - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland wird im Juli über die Corona-Impfpflicht von Soldaten verhandelt.
  • Die Covid-19-Impfung soll in die Liste der Pflichtimpfungen aufgenommen werden.
  • Bei den Verhandlungen werden Experten auch zu Impfnebenwirkungen sprechen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 6. und 7. Juli seine Verhandlung über die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten fortsetzen. Der Vorsitzende Richter gab in der Sitzung am Mittwoch diese beiden Fortsetzungstermine bekannt.

Der erste Wehrdienstsenat verhandelt die Beschwerde zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Diese sehen darin einen Verstoss gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22)

Bei den Fortsetzungsterminen im Juli sollen unter anderem zwei Experten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vernommen werden. Das teilte der Vorsitzende Richter in der Sitzung am Mittwoch mit. Zudem sollen von der Bundeswehr vorzulegende Unterlagen diskutiert werden.

Zuvor wurden auf Antrag der Klagenden ein Sachverständiger zu Impfnebenwirkungen gehört. Es wurden mehrere Beweisanträge eingebracht, die der Senat jedoch aus grösstenteils formellen Gründen anschliessend ablehnte.

Basisimpfschema mit Hepatitis und Co.

Bereits am Dienstag hatte das Gericht Sachverständige des Robert-Koch-Instituts zur Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe angehört. Zudem berichtet ein Mitarbeiter des PEI über die Risiken und Nebenwirkungen von mRNA-Impfstoffen. Auf Antrag der Klagenden spricht auch eine Expertin über die Eignung von Coronatests.

Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden. Dies, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Zum sogenannten Basisimpfschema gehören auch Impfungen gegen Tetanus, Hepatitis, Grippe und andere Infektionskrankheiten. Das Gericht verhandelte schon Anfang Mai zwei Tage lang und setzte die Verhandlung nun am Dienstag und Mittwoch fort.

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