PKK scheitert vor EU-Gericht mit Klage gegen restriktive Massnahmen
Die als Terrororganisation eingestufte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat vor dem EU-Gericht eine Niederlage erlitten.
Das Wichtigste in Kürze
- Einschätzung von Terror-Risiko nicht in Frage gestellt.
Das Gericht bestätigte am Mittwoch in Luxemburg die Verlängerung restriktiver Massnahmen gegen die PKK durch den Rat und wies die Klage der PKK dagegen ab. Konkret ging es um das Verbleiben der PKK auf der Terrorismusliste der EU und damit das Einfrieren von Geldern, was mit Entscheidungen von 2021 sowie vom Februar 2022 verlängert wurde. (Az. T-182/21)
Zwar habe der Rat dabei einige Fehler gemacht. Diese stellten aber nicht die Einschätzung in Frage, dass weiterhin das Risiko bestehe, dass die PKK in Terrorismus verwickelt sei, erklärte das Gericht. Die strittigen Beschlüsse sind inzwischen abgelaufen und durch einen neuen Beschluss vom Juli ersetzt, mit dem die PKK ebenfalls auf der Liste bleibt.