Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat eine Syrerin wegen des Werbens um Mitglieder für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verurteilt.
Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht Dresden
Angeklagte zum Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht Dresden - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Dresdner Oberlandesgericht sieht Tatvorwurf in einem Fall bestätigt.
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Das OLG verhängte gegen die 37-Jährige am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass sich Fatema A. in einem Fall des Werbens um IS-Mitglieder schuldig gemacht habe.

Sie habe im Juli 2017 einen damals 17-Jährigen, der sich bereits intensiv mit dem IS befasst hatte, «in seinen diesbezüglichen Bestrebungen unterstützt». Der Staatsschutzsenat des OLG hatte den Mann bereits im vergangenen Jahr unter anderem wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

In einem weiteren Fall bestätigte sich der Tatvorwurf gegen die Angeklagte nach Auffassung des OLG nicht. Auch der Vorwurf, den IS durch die Organisation von Geldbeträgen unterstützt zu haben, konnte demnach nicht aufrecht erhalten werden. Gegen das Urteil kann Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

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