Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nun auch gegen Philippa Strache
Heinz-Christian Strache wird vorgeworfen, FPÖ-Parteivermögen für private Zwecke genutzt zu haben. Nun wird auch gegen Philippa Strache ermittelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre Ermittlungen in der Spesenaffäre ausgeweitet.
- Nun laufen auch Untersuchungen gegen die Ehefrau von Heinz-Christian Strache.
- Beide wurden noch nicht zu den Vorwürfen vernommen.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt im Rahmen der Spesenaffäre der FPÖ nun auch gegen Philippa Strache. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft am Montag. Gegen ihren Ehemann, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, wird bereits seit Ende September wegen Veruntreuung ermittelt.
Strache, seine frühere Büroleiterin und sein ehemaliger Leibwächter bei der Partei sollen unzulässige Rechnungen eingereicht und so das Parteivermögen für private Zwecke genutzt haben. Sowohl Heinz-Christian als auch Philippa Strache weisen die Vorwürfe von sich. Sie wurden noch nicht dazu vernommen.
Die Vorwürfe kamen wenige Tage vor der Nationalratswahl am 29. September ans Licht und dürften mitverantwortlich für das desaströse Abschneiden der FPÖ gewesen sein.
Philippa Strache erhielt Parlamentsmandat
Die Rechtsnationalisten erhielten beim Urnengang 16,2 Prozent der Stimmen – ein Rückgang um fast zehn Prozentpunkte. Auslöser der vorzeitigen Wahl war das «Ibiza-Video», in dem Strache einer angeblichen russischen Oligarchen-Nichte Staatsaufträge im Gegenzug für Parteispenden in Aussicht stellt. An der Affäre war die ÖVP-FPÖ-Koalition im Mai zerbrochen.
Trotz des schlechten FPÖ-Ergebnisses und des Unmuts in der Partei konnte die auf einem vorderen Listenplatz der Wiener FPÖ gereihte Philippa Strache ein Parlamentsmandat erringen. Ob sie es auch annimmt, liess sie zunächst offen.
Ihr Ehemann hatte zuletzt erklärt, keine politischen Ämter mehr anzustreben. Seine Parteimitgliedschaft wurde suspendiert. Für den Fall, dass sich die Vorwürfe in der Spesenaffäre bestätigen, drohten ihm die Parteispitzen bereits mit einem Ausschluss.