Im Prozess um einen mutmasslichen russischen Auftragsmord im Kleinen Tiergarten in Berlin hat die Verteidigung am Dienstag einen Freispruch gefordert.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Anklage geht von russischer Auftragstat aus - Urteil für Mittwoch erwartet.
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Das teilte eine Gerichtssprecherin in der Hauptstadt mit. Ein Urteil soll demnach am Mittwoch verkündet worden. In dem Verfahren vor dem Berliner Kammergericht muss sich ein russischer Staatsbürger verantworten, der im August 2019 laut Anklage im Auftrag staatlicher russischer Stellen in dem Park mitten in der deutschen Hauptstadt einen Mann erschossen haben soll.

Bei dem Opfer handelte es sich um einen tschetschenischstämmigen Georgier, der nach Darstellung der Bundesanwaltschaft früher als Milizenführer während des zweiten Tschentschenienkriegs 2000 und 2004 gegen Russland kämpfte und von russischen Sicherheitskräften als Staatsfeind betrachtet wurde. Die Behörde forderte in ihrem Plädoyer bereits vor einer Woche eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten, bei dem es sich nach ihrer Überzeugung um einen früheren Oberst des russischen Geheimdiensts FSB handelt.

Der Beschuldigte war unmittelbar nach dem Verbrechen am 23. August 2019 in der Nähe des Tatorts von Polizisten festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Auf das Opfer waren drei Schüsse aus einer Pistole mit Schalldämpfer abgegeben worden, vor der Tat hatte sich der Angeklagte laut Anklage dem Getöteten in dem Park im Zentrum von Berlin von hinten auf einem Fahrrad genähert.

Der Fall wird vor einem Staatsschutzsenat verhandelt. Die Tat und die Ermittlungen dazu belasten das Verhältnis zwischen Russland und Deutschland schwer. Nach der Tat wies die Bundesregierung als Reaktion zwei russische Diplomaten aus. Die russische Seite wies die Vorwürfe eines staatlichen Auftragsmords als haltlos zurück.

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