Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter gegen Debatten um Waffenrecht
In der Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts nach dem Anschlag von Hanau hat der Vorsitzende des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, Zurückhaltung gefordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Fiedler: Zunächst Ermittlungen zu Anschlag von Hanau abwarten.
Er halte «zum jetzigen Zeitpunkt ganz wenig von solchen gesetzlichen Diskussionsvorstössen», sagte Fiedler am Montag im ZDF-«Morgenmagazin». Er sprach sich dafür aus, zunächst die Ermittlungen abzuwarten. Danach könne über die gesetzlichen Vorschriften neu gesprochen werden.
Die Vorstandsvorsitzende eines nach dem Amoklauf von Winnenden gebildeten Aktionsbündnisses forderte dagegen Konsequenzen im Waffenrecht. Es sei bekannt gewesen, dass der Täter psychisch krank gewesen sei und Waffen besessen habe, sagte Gisela Mayer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. «Solche Informationen müssen zusammengeführt werden.» Solche Menschen werde es immer wieder geben, sie dürften nicht in den Besitz von Waffen kommen.
«Überdies dürfen Waffen und Munition nie in Privathaushalten aufbewahrt werden - sie können immer in falsche Hände kommen», forderte die Vorsitzende der Stiftung gegen Gewalt an Schulen. Diese Forderung bleibe genauso bestehen wie diejenige nach einer regelmässigen Überprüfung der Waffenbesitzer.
In Winnenden war der 17-jährige Tim K. am 11. März 2009 mit der Pistole seines Vaters in seine ehemalige Schule gestürmt und hatte dort neun Jugendliche und drei Lehrerinnen erschossen. Auf seiner Flucht tötete er drei weitere Menschen, bevor er die Pistole gegen sich selbst richtete. Mayer verlor bei dem Amoklauf ihre Tochter.
In Hanau erschoss ein 43-jähriger Deutscher am Mittwochabend offenbar aus rassistischen Motiven neun Menschen mit Migrationshintergrund, später wurde er ebenso wie seine 72-jährige Mutter tot in seiner Wohnung aufgefunden. Er soll als Sportschütze legal Waffen besessen haben.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) plädierte unter bestimmten Voraussetzungen für zusätzliche psychologische Tests für Inhaber eines Waffenscheins. Er brachte in der «Bild»-Zeitung vom Samstag «ein medizinisches Gutachten oder eine ärztliche Bestätigung» ins Gespräch.
Es müsse gewährleistet sein, «dass da alles in Ordnung ist und die Verwirrung oder die Krankheit einer Person nicht zur Gefahr für die Allgemeinheit werden», sagte Seehofer. Sollten die Ermittlungen im Fall Hanau einen Anhaltspunkt dafür ergeben, «dass wir früher hätten eingreifen müssen, was den Waffenschein betrifft, dann müssen wir das ändern».