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Aargau: Regierung plant Steuerrabatt bei Überschuss

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Regierungsrat plant nachträgliche Steuerrabatte bei finanziellen Überschüssen.

markus dieth
Steuerrabatt für Bevölkerung und Unternehmen will Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth. - keystone

Die Aargauer Steuerzahlenden sollen künftig von der vollen Staatskasse finanziell profitieren. Der Regierungsrat will bei Überschüssen nachträglich Steuerrabatte gewähren können. Um dies zu ermöglichen, soll das Steuergesetz geändert werden.

Beim geplanten Steuerrabatt handle es sich um eine jährlich einmalige Rückvergütung, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit. Diese solle gewährt werden, wenn die Finanzrechnung des Kantons einen Überschuss aufweise und die Finanzlage stabil sei.

Im Unterschied zu einer Steuerfusssenkung würden dem Finanzhaushalt mit dem Rabatt keine künftigen Einnahmen entzogen, lässt sich Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) zitieren: «Vielmehr werden Einnahmen zurückgegeben, die in der Vergangenheit höher als nötig ausgefallen sind». Es sei an der Zeit, die Bevölkerung und Unternehmen an den Überschüssen zu beteiligen.

Der Steuerrabatt soll in Prozentpunkten des Steuerfusses gewährt werden und auf die Steuerrechnung des übernächsten Jahres angewendet werden, wie der Regierungsrat vorschlägt.

Voraussetzungen für den Rabatt

Im Gesetz sollen die Voraussetzungen für den Rabatt festgelegt werden. So soll keine Nettoverschuldung bestehen und in der Ausgleichsreserve, einem «Sparkässeli» für schlechte Zeiten, müssen laut Vorschlag des Regierungsrats 800 bis 1000 Millionen Franken liegen. Mit diesem Geld sollen in der Finanzplanung allenfalls budgetierten Defizite gedeckt werden können.

In dieser Ausgleichsreserve liegt derzeit knapp eine Milliarde Franken. Dank der positiven Rechnungsabschlüsse in den vergangenen Jahren hat der Kanton zudem seine Schulden getilgt.

Als Mindestschwelle soll ein Bestand von drei Prozent des Gesamtertrags einer vierjährigen Periode beim Aufgaben- und Finanzplan (AFP) festgelegt werden. Der vom Grossen Rat beschlossene AFP 2024 bis 2027 weist einen Gesamtertrag von 26'544 Millionen Franken auf, womit ein Bestand der Ausgleichsreserve ab 796 Millionen Franken als angemessen gelten würde.

«Aus aktueller Sicht wäre die Voraussetzung einer guten Finanzlage somit erfüllt», schrieb der Regierungsrat in seinem Anhörungsbericht.

Finanzielle Prognosen

Im Budget 2025 rechnet er mit einem Minus von 117,5 Millionen Franken. Das Minus soll mit Geld aus der Reserve ausgeglichen werden. Eine Grossratskommission möchte 22 Millionen Franken sparen und den Fehlbetrag entsprechend reduzieren.

Der Steuerrabatt habe keine direkten Auswirkungen auf die Gemeinden, hielt der Regierungsrat fest. «Diese dürften aber davon profitieren, dass den Steuerzahlenden im Falle einer Gewährung eines Steuerrabatts mehr Mittel zur Verfügung stehen.»

Der Kanton könne mit der Einführung dieses Instruments eine Vorreiterrolle übernehmen. Ein Steuerrabatt wäre auch für die Gemeinden eine sinnvolle Alternative zu einer Steuerfusssenkung. «Denn wie sich immer wieder zeigt, sind Steuerfusserhöhungen auch in finanziell anspruchsvollen Zeiten auf Gemeindeebene oftmals schwer durchzusetzen», schrieb der Regierungsrat im Anhörungsbericht.

Stellungnahme und Volksabstimmung

Parteien und Interessierte können in der Anhörung bis zum 17. Februar Stellung nehmen zum geplanten Steuerrabatt. Im Juni soll das Parlament über die Änderung des Steuergesetzes erstmals beraten.

Wenn alles nach dem Fahrplan des Regierungsrats läuft, soll das Gesetz per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Eine allfällige Volksabstimmung würde jedoch erst im Juni oder September 2026 stattfinden.

Kommentare

User #5420 (nicht angemeldet)

Natürlich muss der "Steuerfuss" gesenkt werden. Solche Tricksereien, nur um später nicht vors Volk zu müssen, wenn die Verschwendung völlig ausufert, gehören verboten.

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