Im Aargau gelten künftig höhere Hürden für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern.
Wer im Kanton Aargau künftig den Schweizer Pass will, darf während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. (Themenbild)
Wer im Kanton Aargau künftig den Schweizer Pass will, darf während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Aargau gelten seit heute höhere Hürden bei der Einbürgerung.
  • In den zehn Jahren vor der Gesuchsstellung darf keine Sozialhilfe bezogen werden.
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Im Aargau gelten künftig höhere Hürden für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Wer den roten Pass will, darf während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. Das steht im von den Stimmberechtigten sehr deutlich beschlossenen Einbürgerungsgesetz.

Das Volk hiess das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht mit 101'716 Ja- zu 55'238 Nein-Stimmen gut. Die Stimmbeteiligung betrug 37,98 Prozent.

Die Stimmberechtigten bestätigten damit die von den bürgerlichen Parteien im Kantonsparlament beschlossene Verschärfung der Vorgaben des Bundes. Der Bund schreibt seit 2018 eine Wartefrist von drei Jahren vor. Der Aargau führte diese Frist bereits 2012 ein.

Keine Sozialhilfe während Verfahren

Künftig werden Ausländer nicht eingebürgert, wenn sie in den zehn Jahren unmittelbar vor der Gesuchsstellung Sozialhilfe erhalten haben. Auch während des Verfahrens darf keine Sozialhilfe bezogen werden. Wer alles zurückbezahlt hat, muss nicht so lange warten. Für Härtefälle gibt es eine Ausnahmeregelung.

SVP, FDP und CVP betonten als Befürworter der Verschärfung, Einbürgerungswillige müssten effektiv integriert sein. SP, Grüne, GLP und EVP bekämpften das Gesetz. Sie sprachen von einer «kollektiven Strafe». Der Regierungsrat unterstützte die Vorlage nicht.

Eine Wartefrist von zehn Jahren kennt schon der Kanton Bern. Im Kanton Graubünden muss die in den vorausgegangen zehn Jahren bezogene Sozialhilfe zurückbezahlt sein. In den Kantonen Basel-Landschaft und Thurgau gilt eine Frist von fünf Jahren. Die Kantone Zürich und Luzern übernahmen die Bundesvorgabe von drei Jahren.

Staatsbürgerlicher Test

Das neue Einbürgerungsgesetz bringt im Aargau eine weitere Verschärfung. Ausländer müssen vor dem Einreichen des Gesuchs einen staatsbürgerlichen Test bestehen. Es geht um Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz.

Bei der vom Kanton zur Verfügung gestellten Prüfung müssen am Computer 45 aus rund 330 Fragen beantwortet werden. Nur wer mindestens bei drei Vierteln der Fragen richtig liegt, kann das Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Die Gemeinde hat weiterhin die Möglichkeit, die Grundkenntnisse bei einem Einbürgerungsgespräch zu überprüfen.

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