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Steuern, Spesen, Quaggamuscheln: Neuerungen 2025 im Kanton Bern

Keystone-SDA Regional
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Bern,

19 neue Gesetze und Verordnungen treten im Kanton Bern in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen.

Kanton bern
Die Flagge des Kantons Bern. - Keystone

Per 1. Januar ändern sich im Kanton Bern 19 Gesetze und Verordnungen. Viele Neuerungen sind technischer Natur oder betreffen nur wenige Menschen. Doch es gibt Ausnahmen.

Die für viele Bürgerinnen und Bürger wohl wichtigste Änderung hat der Grosse Rat im Dezember bei der Budget-Beratung beschlossen. Die Steueranlage für natürliche Personen wird 2025 um einen halben Steuerzehntel gesenkt. Neu liegt sie bei 2,975.

Eine weitere Neuerung betrifft nur die sieben Mitglieder der Kantonsregierung, hat aber einen viel diskutierten Hintergrund. Anfang 2024 waren Regierungsräte wegen ihres Umgangs mit Kleinstspesen in die Kritik geraten. Medien schrieben vom «Bananengate», weil auf Spesenrechnungen selbst einzelne Bananen aufgetaucht waren.

Nun tritt die geänderte Verordnung über den Auslagenersatz in Kraft.

Neue Regelung für Kleinauslagen

Regierungsmitglieder können Kleinauslagen erst ab 50 Franken geltend machen. Kleinere Beiträge zum Beispiel für Trinkgelder sind grundsätzlich durch die Spesenpauschale abgedeckt.

Eine lenkende Funktion erhofft sich der Kanton von der Totalrevision des Gemeindefusionsgesetzes. Zwar bleiben Fusionen grundsätzlich freiwillig. Gezielter unterstützen möchte man aber insbesondere Kleinstgemeinden, die den Anschluss an eine Gemeinde mit regionaler Ausstrahlung erwägen.

Die bernjurassische Zentrumsgemeinde Moutier steht vor ihrem letzten Jahr im Kanton Bern. Der Wechsel zum Jura soll Anfang 2026 erfolgen, doch schon am Neujahrstag 2025 treten drei Vollzugsvereinbarungen der Kantone Bern und Jura in Kraft.

Veränderungen für Moutier

Sie ermöglichen unter anderem den Austausch bestimmter Steuerdaten zwischen den beiden Kantonen. Zudem ebnen sie den Weg für die Reorganisation der katholischen und der reformierten Kirchgemeinde Moutier.

Quaggamuschel
Die Quaggamuschel breitet sich weiter aus. - keystone

Ganz neu ist eine Verordnung im Kampf gegen die Ausbreitung der invasiven Quaggamuschel. Der Erlass regelt die Melde- und Reinigungspflicht für immatrikulierten Schiffe, die im Kanton Bern das Gewässer wechseln. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse. Die Reinigung wird übrigens auch Schiffen ohne Nummern dringend empfohlen, wenn sie das Gewässer wechseln.

Ein weiteres Gesetz tritt am 1. Januar schweizweit in Kraft, wird im Kanton Bern aber insbesondere in den Tourismus-Hotspots im Oberland auf Interesse stossen: Das Verhüllungsverbot, mit dem die vom Volk angenommene Burka-Initiative umgesetzt wird.

Neues Verhüllungsverbot tritt in Kraft

Wer das Verbot missachtet, riskiert eine Busse. Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht, zum Schutz gegen Kälte und zum Gesundheitsschutz.

Kommentare

User #4165 (nicht angemeldet)

An dem Tag wo uns dieser marode Kanton kein Geld mehr kosten wird, mach ich ein Kreuz an die Decke.

User #1017 (nicht angemeldet)

Ja! Ob dieses Reformtempo und -umfang reichen, einen grossen Kanton Bern den heutigen Bedingungen anzupassen, ist wirklich fraglich. Oder: wenn ein RR Spesenreglement als wichtige Neuerung 2025 aufgelistet wird, dann schaffen die RR und der Grosse Rat beschämend wenig..

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