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Berner Regierung muss Härtefallklausel bei Eigenmietwert prüfen

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Berner Regierungsrat prüft die steuerliche Reduzierung des Eigenmietwerts in Härtefällen.

Kanton bern
Die Flagge des Kantons Bern. - Keystone

Der Berner Regierungsrat muss prüfen, wie der Eigenmietwert in besonderen Härtefällen steuerlich reduziert werden könnte. Mit 96 zu 55 Stimmen hat der Grosse Rat am Montag ein entsprechendes Postulat von Sibylle Plüss-Zürcher (FDP) überwiesen.

Gefährdet seien insbesondere ältere Hauseigentümer, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, sagte Plüss-Zürcher. Wenn ihr Einkommen im Ruhestand sinke, während der Eigenmietwert weiter steige, könne dies dramatische Folgen haben.

«Betroffene wie Rentnerinnen und Rentner oder Personen mit geringen Einkommen werden oftmals gezwungen, ihre Immobilie zu verkaufen, obwohl sie diese über Jahre hinweg finanziert haben und weiterhin darin wohnen möchten», argumentierte Plüss-Zürcher.

Kanton Bern Budgetplan
Finanzdirektorin Astrid Bärtschi. (Archivbild) - keystone

Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) entgegnete, der Kanton habe keinen Spielraum zur Erfüllung des Anliegens. Das Bundesgericht habe die Unzulässigkeit von Härtefallregelungen beim Eigenmietwert zuletzt 2022 bestätigt. Der Regierungsrat wollte deshalb den Vorstoss gleich abschreiben lassen,

Kanton ohne Spielraum, Parlament lehnt ab

was das Parlament aber ablehnte. Auf nationaler Ebene steht zurzeit die Abschaffung des Eigenmietwerts zur Diskussion. Das letzte Wort hat das Volk.

Noch sei es aber nicht so weit, sagte Plüss-Zürcher. Eine Härtefallklausel könnte als Übergangslösung von Bedeutung sein. Würde der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft, könnte die Klausel durch eine langfristige Regelung zur Förderung von Wohneigentum ersetzt werden.

Kommentare

User #2841 (nicht angemeldet)

Eigenmietwert ist eine Erfindung der Linken um die zu bestrafen, die sparsam und fleißig gelebt haben. Wermuth SP Schweiz

User #5116 (nicht angemeldet)

Wer die Eigenmiete (Strafsteuer) nicht bezahlen kann, soll das Wohnobjekt verkaufen. Bei einem Verkauf kann der Staat nochmals happig kassieren, die Grundstückgewinn -Steuer. Mit dem restlichen Verkaufserlös kann der Verkäufer auf Prämienverbilligung bei der Krankenkasse und später beim Aufenthalt im Pflege- oder Altersheim auf Ergänzungsleistungen verzichten. Alles Privilegien eines Wohn- Eigentümers. Wen es am härtesten trifft? Na klar, den Mittelstand - ist doch ein perfektes CH-Abzockersystem. Fb

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