Bodycams für Berner Polizisten: SP sieht rot
Der Berner Regierungsrat möchte ein Gesetz für den Einsatz von Bodycams für die Polizei schaffen. Die SP hat aber grosse Bedenken, insbesondere im Datenschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Berner Regierung möchte die Gesetzesgrundlage für Bodycams der Polizei schaffen.
- Dabei geht es vor allem um das «Pre-Recording», das geregelt werden muss.
- Die SP Kanton Bern hat viele Bedenken, was den Datenschutz angeht.
Das neue Polizeigesetz des Kantons Bern wurde vom Bundesgericht gerügt: Mehrere Artikel müssen gestrichen oder überarbeitet werden, das Gesetz wird teilrevidiert. Und der Regierungsrat hat diese Gelegenheit genützt, um andere Änderungen vorzuschlagen.
Zum Beispiel beim Einsatz von Körperkameras, auch genannt Bodycams, für Polizistinnen und Polizisten. Seit August letzten Jahres hat die Berner Kantonspolizei ein Pilotprojekt für Bodycams durchgeführt. Die Kameras hätten einen «leicht positiver Einfluss auf die Beweissicherung» gehabt; deswegen will die Kapo bis Ende 2022 ihren Einsatz in den Normalbetrieb überführen.
Bodycams: SP hat Datenschutzbedenken
Nur fehlt gemäss Regierungsrat eine gesetzliche Grundlage für das «Pre-Recording», die mit der Teilrevision des Gesetzes geschaffen werden soll. Dagegen regt sich nun Widerstand im Berner Grossen Rat. Gemäss der SP Kanton Bern ist der Vorschlag der Regierung aus mehreren Gründen problematisch, wie Grossrätin Edith Siegenthaler erklärt.
Aber was ist überhaupt «Pre-Recording»? Siegenthaler erklärt, die Körperkameras mit dieser Funktion seien laufend am Filmen, aber auch laufend am Löschen. Sobald aber auf den Knopf gedrückt werde, um mit der eigentlichen Aufnahme zu beginnen, höre es auf. «Dann werden die 90 bis 120 Sekunden vorher nicht gelöscht», so Siegenthaler, die Vizepräsidentin der Sicherheitskommission ist.
Pre-Recording könne viel Klarheit bei heiklen Situationen schaffen: Schliesslich liege es allein in der Kompetenz der Beamtinnen und Beamten, wann sie ihre Körperkamera auf Streife brauchen wollten. Vor allem bei Personenkontrollen schütze Pre-Recording sowohl die Polizistin, als auch die kontrollierte Person, sollte etwas geschehen.
«Was wir vor allem als problematisch erachten, ist der Datenschutz-Aspekt», führt Edith Siegenthaler aus. «Nämlich, wenn Unbeteiligte aufgenommen werden.»
Bodycam-Gesetz: «Der Artikel ist zu vage»
Im aktuell geltenden Polizeigesetz werde klar geregelt, wann und wo die Kantonspolizei filmen dürfe. Bei Kundgebungen und Demonstrationen etwa, egal, ob mit einer Bodycam oder einer normalen Kamera. «Dorthin geht man als Beteiligte, um für etwas einzustehen. Jemand, der einfach an einer Personenkontrolle vorbeigelaufen ist, macht das aber nicht», so Siegenthaler.
Allgemein sei der Artikel zum Pre-Recording von Körperkameras zu vage gehalten, kritisiert die SP-Grossrätin: «Mit der Revision wird im Polizeigesetz eine Grundlage geschaffen, um Bodycams einzusetzen. Aber es wird nicht geregelt, wer, was, wie und wo gefilmt werden darf – das braucht Klärung.»
Die Bevölkerung habe ein Recht darauf, zu wissen, wann sie im öffentlichen Raum gefilmt werde, sagt Siegenthaler. Und auch darauf, sich frei zu bewegen, ohne unwissentlich gefilmt zu werden.
Andere Kantone sind schon soweit
Ein Blick auf den nationalen Stand der Dinge bezüglich polizeilicher Körperkameras zeigt: Bern prescht nicht unbedingt vor. Graubünden verabschiedete 2018 als erster Kanton einen Gesetzesartikel für Körperkameras.
In Basel-Landschaft steht seit diesem Jahr ein Artikel für den Einsatz von Bodycams im Polizeigesetz. Aktuell sei aber keine grossflächige Einführung geplant, hiess es vor zwei Jahren noch vonseiten des Regierungsrats. Die Städte Zürich und Lausanne etwa haben auch schon Bodycam-Einsätze mit Pre-Recording.
Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) hält Körperkameras auch für sinnvoll: In situativen Einsätzen oder Einzelereignissen, bei der mit strafbaren Handlungen zu rechnen sei, sagt der KKPKS-Sprecher Adrian Gaugler. Bodycams könnten zudem durchaus deeskalierend wirken. Gaugler hält hingegen auch fest: «Der Umgang mit den Daten muss aber hinsichtlich der Persönlichkeits- und Datenschutzrechte genau geregelt werden.»
Die Polizeikorps stehen den Bodycams übrigens ebenfalls skeptisch gegenüber, auch in Bern, sagt Edith Siegenthaler. Gut möglich also, dass der Regierungsrat Schwierigkeiten haben wird, den Artikel durchzubringen: Vor allem, wenn andere Fraktionen ebenso skeptisch sind wie die SP.