Gemeinderat erlässt Verordnung über kulturelle Kleinproduktionen

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Thun,

Kulturelle Kleinproduktionen – insbesondere die Strassenmusik – sorgen oft für Kritik. Bei der Stadt Thun gehen regelmässig Klagen ein. Ab Oktober 2018 verschärft der Gemeinderat deshalb die Regeln mit einer neuen Verordnung.

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Beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun gehen regelmässig Klagen gegen Strassenmusik ein. Geschäftsleute, Anwohnerinnen und Passanten fühlen sich durch die Musik gestört, insbesondere dann, wenn sich mehrere Musikgruppen gleichzeitig in der Innenstadt aufhalten. Zudem werden Lautstärke und Qualität des Dargebotenen bemängelt. Bereits im Jahr 2012 reichte die SVP-Fraktion ein Postulat „Regelung der Spielzeiten von Strassenmusikanten" ein. Im Jahr 2014 folgte eine Petition der Innenstadtgenossenschaft Thun (IGT). Jetzt kommt der Gemeinderat den Forderungen nach und verschärft die Regeln für kulturelle Kleinproduktionen mit einer neuen Verordnung.

Verschärfte Regeln gelten in der Innenstadt

Kleinproduktionen bleiben bewilligungsfrei, wenn

- sie von höchstens zwei Personen dargeboten werden (bisher 8 Personen),

- auf die Möglichkeit zum Geldspenden lediglich durch Hinstellen eines Hutes, eines Instrumentenkastens oder ähnlichem aufmerksam gemacht wird und

- keine Verstärkeranlagen verwendet und weder Tonträger noch andere Artikel verkauft werden.

Der neue Standort muss zudem neu mindestens 200 Meter vom vorigen entfernt sein (bisher 100 Meter). Für Darbietungen in der Innenstadt müssen neu beim Polizeiinspektorat kostenlose Tageskarten bezogen werden. Pro Tag werden höchstens drei Karten ausgestellt. Erfüllt eine Darbietung die erwähnten Voraussetzungen nicht oder ist keine Tageskarte mehr verfügbar, muss beim Polizeiinspektorat eine Bewilligung beantragt werden. Wenn die Kulturschaffenden die Ruhezeiten oder die Auflagen verletzen, können die Mitarbeitenden des Polizeiinspektorats eine Kleinproduktion abbrechen und die Tageskarte einziehen. Dasselbe gilt, wenn eine Kleinproduktion die minimalen Qualitätsanforderungen offensichtlich nicht erfüllt. Die neue Verordnung tritt per 1. Oktober 2018 in Kraft.

-Mitteilung der Stadt Thun (mis)

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