Gemeinderat passt Kurtaxenreglement an

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Tourismusorganisation Interlaken beschlossen, das Kurtaxenreglement vom 17. Dezember 1985 anzupassen.

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Die deutliche Zunahme von Airbnb-Angeboten erschwert den Bezug der kantonalen Beherbergungsabgabe und der Kurtaxe. Es laufen deshalb Verhandlungen auf verschiedener Ebene, dass die kantonale Beherbergungsabgabe durch die Airbnb-Organisationen anstelle der Tourismusorganisationen bezogen werden kann. Damit ein solcher Bezug auch für die Kurtaxe möglich ist und die Betreiberinnen und Betreiber von Airbnbs nur mit einer Stelle abzurechnen haben, braucht es eine Rechtsgrundlage.

Der neue Absatz 2 von Artikel 6 des Kurtaxenreglements sieht deshalb vor, dass der Gemeinderat den Vollzug des Kurtaxenreglements mittels Verordnung ganz oder teilweise einer anderen Organisation übertragen kann. Die Anpassung ist auf den 1. Januar 2019 vorgesehen. Das Geschäft wird der nächsten Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet.

-Mitteilung der Gemeinde Matten (mis)

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