Kanton Bern baut Innovationsförderung aus
Der Kanton Bern erweitert seine Unterstützung für Innovationsprojekte mit wiederkehrenden Finanzhilfen.

Der Kanton Bern kann Innovationsprojekte künftig nicht nur mit Anschubfinanzierungen, sondern auch mit wiederkehrenden Finanzhilfen unterstützen. Das hat der Grosse Rat beschlossen.
Mit 96 zu 50 Stimmen nahm er am Donnerstag eine Änderung des bernischen Innovationsförderungsgesetzes an. Hintergrund der Gesetzesänderung ist ein Entscheid von 2023.
Damals sprach der Grosse Rat einen Beitrag an das Schweizer Zentrum für Elektronik und Mikrotechnik (CSEM) mit Hauptsitz in Neuenburg. Das CSEM eröffnete daraufhin einen Standort beim Inselcampus in Bern.
Im Gegenzug erwartet das CSEM ab 2026 eine wiederkehrende finanzielle Unterstützung des Kantons Bern. Andernfalls würde es seine Aktivitäten wieder abbauen.
Gegensätze im Grossen Rat
Die SVP wollte von der Gesetzesänderung nichts wissen. Der Staat solle Grundlagenforschung finanzieren und für gute Rahmenbedingungen sorgen, sagte Fraktionssprecher Samuel Krähenbühl.
Es sei aber nicht seine Aufgabe, förderungswürdige Projekte zu identifizieren. Für gute Produkt- und Geschäftsideen gebe es private Investoren. Ähnlich sah es die EDU.

Die anderen Fraktionen widersprachen. Im Wettbewerb der Kantone habe Bern Nachholbedarf, sagte etwa Tobias Vögeli (GLP). «Mit den wiederkehrenden Beiträgen schliessen wir eine Lücke.» In anderen Kantonen seien wiederkehrende Finanzhilfen schon länger möglich.
Das neue Gesetz und seine Auswirkungen
Das Gesetz schaffe lediglich die Grundlage, damit Kantonsgelder fliessen könnten, ergänzte Carlos Reinhard (FDP). Der Grosse Rat sei immer noch frei, konkrete Anträge abzulehnen.
Das Parlament sei frei, Beiträge zu sprechen oder nicht, versicherte auch Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann (SP). Im Übrigen seien die gesetzlich festgelegten Kriterien streng. Entsprechend gering sei die Zahl der zu erwartenden Anträge.