Solothurns neues Jagdgesetz ermöglicht Massnahmen gegen Biber-Schäden und Entschädigungen für Verkehrswege und Uferböschungen.
Biber
Der Kanton Solothurn unterstützt künftig Massnahmen gegen Biber-Schäden. (Symbolbild) - keystone
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Das Solothurner Jagdgesetz wird an das Bundesrecht angepasst. Mit der vom Kantonsrat am Mittwoch beschlossenen Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes können künftig Massnahmen gegen Biber-Schäden unterstützt sowie Entschädigungen auch für Verkehrswege und Uferböschungen geleistet werden.

Mit 78 Ja zu 10 Nein stimmte der Kantonsrat am Mittwoch dem neuen Jagdgesetz (JaG) deutlich zu. Dieses legt neu auch auf kantonaler Ebene fest, dass bei einer Gefährdung von Menschen geschützte Wildtiere wie Bär, Wolf oder Biber abgeschossen werden dürfen.

Ein Biber könnte zum Abschuss freigegeben werden, wenn er «scheinbar unprovoziert» Badende im Wasser angreifen würde. Für die Ausführung solcher Abschüsse kann der Kanton die Jagdvereine verpflichten, wie der Kantonsrat auf Antrag der Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (Umbawiko) mit 54 Ja zu 37 Nein entschied.

Finanzielle Unterstützung zur Prävention von Biberschäden

Schon heute beteiligen sich Bund und Kanton an Biberschäden im Wald und bei landwirtschaftlichen Kulturen, hiess es in der Debatte. Künftig sollen auch Massnahmen finanziell unterstützt werden, um Biber-Schäden an Bauten und Anlagen zu verhindern, die im öffentlichen Interessen liegen.

Die zuständige Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne) sagte im Parlament, es sei wichtig, dass das Gesetz auf den 1. Januar 2025 in Kraft trete, damit der Kanton diese Massnahmen unterstützen könne. Auf Grundlage des neuen Gesetzes bezahlt der Kanton Beiträge zum Beispiel für Landwirtschaftswege oder Uferböschungen, wenn durch Biber-Schäden die Hochwassersicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

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