In Zukunft sollen die Zürcher Gemeinden die Möglichkeit haben, einen Mindestanteil an preisgünstigen Wohnungen festzulegen. Der Regierungsrat hat jetzt die notwendige Verordnung erlassen. Die Stimmberechtigten hatten eine entsprechende Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) im September 2014 beschlossen.
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Die Verordnung regelt unter anderem bauliche und finanzielle Anforderungen an preisgünstigen Wohnraum sowie das Verfahren, um die höchstzulässigen Mietzinse zu berechnen.

Damit die Neuerung in Kraft treten kann, muss der Kantonsrat die Verordnung noch genehmigen. Ist dies der Fall, tritt sie und ein neuer Artikel im PBG am 1. Januar 2019 in Kraft, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte.

Gemeinden können dann in ihren Bau- und Zonenordnungen bei Auf- oder Einzonungen einen Mindestanteil an preisgünstigen Wohnungen vorschreiben. Für diejenigen, die eine solche Festsetzung beschliessen, entsteht ein gewisser Verwaltungsaufwand, wie es in der Vorlage heisst.

«Verordnung rasch genehmigen»Viele Gemeinden warten seit langem, dass sie den neuen Artikel im PBG anwenden können, wie der Zürcher Mieterverband (MV) schreibt. 46 Monate nachdem 58,4 Prozent der Zürcherinnen und Zürcher Ja sagten zu den Mindestanteilen lege der Regierungsrat endlich die Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum vor.

Jetzt sei der Kantonsrat gefordert, die Verordnung rasch zu genehmigen. Der MV erwartet, dass auch die der neuen Gesetzgebung kritisch gegenüberstehenden Parteien den Volksentscheid akzeptieren und den Gemeinden den Weg für die Möglichkeit geben, das raumplanerische Instrument einzusetzen.

Bei der Vorlage «Ja zur Förderung des preisgünstigen Wohnraums» handelte es sich um den moderaten Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative der SP, den der Zürcher Kantonsrat knapp unterstützt hatte. Die SP zog ihre Initiative daraufhin zurück.

Die Gegner aus den Reihen von SVP, FDP, BDP und EDU sowie verschiedene Wirtschaftsverbände hatten sich grundsätzlich gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen, auch wenn es sich um eine «Kann"-Vorschrift handelt.

sda (vas)

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