Keine Einigung bei Stellvertreter-Regelung im Baselbieter Landrat
Auch im dritten Anlauf findet die kantonale Stellvertreter-Regelung für Baselbieter Landratsmitglieder keine Mehrheit.
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Auch beim dritten Anlauf zeichnet sich bei der kantonalen Stellvertreter-Regelung für Baselbieter Landratsmitglieder keine mehrheitsfähige Lösung ab. Die bürgerlichen Parteien sprachen sich bei der ersten Lesung am Donnerstag gegen den dritten Kommissionsvorschlag für längere Abwesenheiten bei Mutterschaft oder Krankheit aus.
Während sich die Fraktionssprecherinnen und -sprecher der SP, Grüne-EVP und GLP für den Kommissionsvorschlag stark machten, lehnten ihn FDP, SVP und Mitte ab. Die bürgerliche Seite argumentierte, die kantonale Stellvertreterlösung sei zu aufwändig und ineffizient, weshalb der Landrat lieber bei der Bundeslösung bleiben solle.
Die linke und grünliberale Seite hob hingegen hervor, dass damit der Druck auf Mütter und Ratsmitglieder mit längeren Krankheiten genommen werden könnte. Es sei an der Zeit sei, nach vielen Sitzungen bei diesem Thema auf einen grünen Zweig zu kommen.
Das Parlament hatte das Geschäft bereits zweimal an die Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) zurückgewiesen. In ihrem dritten Bericht schlug die JSK vor, dass sich Ratsmitglieder, die wegen Mutterschaftsurlaub, Unfällen oder längeren Krankheiten während drei bis sechs Monaten im Parlament fehlen, durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen können.
Verfassungsänderung für Stellvertreterlösung notwendig
Dafür müssten die Verfassung, das Landratsgesetz sowie die Geschäftsordnung des Kantonsparlaments entsprechend angepasst werden. Der Kommissionsvorschlag hält auch zwei Optionen für Landrätinnen im Mutterschaftsurlaub fest. Sie können sich entweder vertreten lassen oder an Sitzungen teilnehmen.
Bei Letzterem verlieren sie den Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung, weshalb ihnen der Kanton als Ausgleich einen EO-Ersatz auszahlen soll. In der ersten Lesung gab es keine Änderungsanträge. In der zweiten Lesung hat das Parlament über den Kommissionsvorschlag zu entscheiden.
Der Landrat beschäftigt sich mittlerweile schon seit mehreren Jahren mit diesem Geschäft. Die kantonale Stellvertreterlösung geht auf einen Vorstoss der damaligen GLP-Landrätin Regula Steinemann aus dem Jahr 2019 zurück.