Kommission lehnt Regelung bei Krisen in St. Galler Gemeinden ab

Die Kommission lehnt vorgeschlagene Regelungen zur Ersatzverwaltung in Krisensituationen ab.

Kantonsrat
Türe zum Kantonsrat in der Session des St. Galler Kantonsrates. - KEYSTONE/Gian Ehrenzeller

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat die von der Regierung vorgeschlagene Regelung zum Einsetzen von Ersatzverwaltungen für Gemeinden in Krisensituationen abgelehnt. Das schrieb sie am Montag in einer Mitteilung. Eine Gemeinde soll nicht zur Übernahme eines Ersatzmandates gezwungen werden.

Die Regierung schlägt in Nachträgen zum Gemeindegesetz verschiedene Änderungen vor. Unter anderem soll eine Ersatzverwaltung eingesetzt werden, wenn ein Gemeinderat nicht mehr beschlussfähig ist. Auslöser dafür könnten Interessenkonflikte eines Grossteils der Mitglieder eines Gemeinderats sein, die deswegen in den Ausstand treten müssen.

Meistens wird dann der Rat einer anderen Gemeinde als Ersatzverwaltung eingesetzt. In der neuen Regelung will die Regierung für jede Gemeinde eine stellvertretende Behörde festhalten.

Weil bisher keine Kommune verpflichtet wurde

Weil bisher keine Kommune verpflichtet werden konnte, diese Aufgabe zu übernehmen, habe die Suche oft längere Zeit in Anspruch genommen.

Die vorberatende Kommission lehnt nun aber diesen Vorschlag gemäss Mitteilung ab.

Es sei aus ihrer Sicht zielführender, wenn eine Gemeinde mit den notwendigen Kapazitäten ein Ersatzmandat freiwillig übernimmt, statt einen Gemeinderat zu dieser Aufgabe zu zwingen.

Ebenfalls lehnt die Kommission den Vorschlag ab, dass alternativ zu einer Bürgerversammlung andere Formen der Beschlussfassung ermöglicht werden, falls wie während der Covid-19-Pandemie keine Bürgerversammlungen durchgeführt werden können.

Das geltende Recht erlaubt bereits heute

Das geltende Recht erlaube bereits heute alternative Formen der Beschlussfassung. Weitere Nachträge befürwortet die Kommission. Darunter ist die beantragte Zulässigkeitsprüfungen von Volksmotionen.

Da an Bürgerversammlungen nicht über rechtswidrige Anträge abgestimmt werden dürfe, sei eine frühzeitige Klärung der Zulässigkeit sinnvoll, hiess es in der Mitteilung.

Der Kantonsrat berät die Sammelvorlage erstmals in der kommenden Frühjahrsession und voraussichtlich in der Sommersession 2025 in zweiter Lesung.

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