Könizer Parlament entscheidet über Neugestaltung Morillon-Sandrain
Das Könizer Gemeindeparlament entscheidet am 12. Februar 2024 über den Kredit zur «Neugestaltung Morillon-Sandrain».
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Bern plant, den Strassenraum der Seftigenstrasse in drei Schritten anzupassen.
- Das Könizer Parlament entscheidet nun über den Teil «Neugestaltung Morillon-Sandrain».
- Der geplante Baustart für das 60-Millionen-Projekt ist ab 2026 vorgesehen.
Da die Tramgleise entlang der Seftigenstrasse in einigen Jahren ihr Lebensende erreichen, müssen sie ersetzt werden. Wie der Kanton Bern schreibt, soll die Gelegenheit genutzt werden, um die Situation für die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Daher seien auch Anpassungen am Strassenraum nötig.
Die Sanierung ist in drei Projekte gegliedert. Die Projekte «Tram Kleinwabern» und «Sanierung Zentrum Wabern» wurden bereits angenommen. Nun entscheidet das Könizer Gemeindeparlament am 12. Februar 2024 über die Genehmigung des Kredits für das dritte Projekt, der «Neugestaltung Morillon-Sandrain».
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 60 Millionen Franken, wovon 3,5 Millionen auf die Gemeinde Köniz entfallen würden. Vorgesehen ist ein Baustart ab 2026.
Tram soll teilweise neu im Mischverkehr geführt werden
Um Platz für abgesetzte Velowege zu schaffen, würde das Tram auf dem Abschnitt Morillon-Schönegg neu im Mischverkehr geführt. Zudem sollen zusätzliche Strassenquerungen für zu Fuss Gehende geschaffen werden. Für mehr Sicherheit soll auf dem Abschnitt neu Tempo 30 eingeführt werden.
Ab der Haltestelle Schönegg bis zum Sandrain soll das Tram stadtauswärts separat geführt werden. Stadteinwärts ist eine Führung im Mischverkehr vorgesehen. Um die bestehende Kapazität des Trams aufrechterhalten zu können, soll das Tram mittels Ampeln dem übrigen Verkehr bevorzugt werden.
Auch auf diesem Abschnitt sind abgesetzte Velowege vorgesehen und die heutig geltenden Tempo 50 sollen beibehalten werden. Beim Sandrain soll ausserdem eine Betriebswendeschleife gebaut werden.
Die Genehmigung des Kredits in Höhe von 3,44 Millionen Franken obliegt nun dem Könizer Gemeindeparlament. Der Gemeinderat beantragt dem Parlament dem Kredit zuzustimmen. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.