Aargauer Mitte-Exhibitionist muss wöchentlich zum Psychiater

Kaspar Schwarzenbach
Kaspar Schwarzenbach

Aarau,

Der Aargauer Mitte-Exhibitionist muss sich im Herbst vor Gericht verantworten. Heute ist er unter Auflagen auf freiem Fuss und muss wöchentlich zum Psychiater.

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An der Aare zwischen Winznau bei Olten SO und Erlinsbach SO hat ein heute 54-Jähriger zwischen 2017 und 2022 immer wieder Mädchen und junge Frauen belästigt. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Solothurn hat ein 54-Jähriger 35 Mädchen und junge Frauen sexuell belästigt.
  • Der Angeklagte – ein ehemaliger Mitte-Politiker – ist unter Auflagen auf freiem Fuss.
  • Unter anderem muss er wöchentlich einen Psychiater besuchen und Medikamente einnehmen.

Ein 54-jähriger Politiker aus dem Kanton Aargau wird beschuldigt, junge Frauen und Mädchen im Niederamt sexuell belästigt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Solothurn wirft dem Mann vor, zwischen 2017 und 2022 mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern begangen zu haben. Er soll sich in insgesamt 35 Fällen exhibitionistisch verhalten haben – vor 35 unterschiedlichen Opfern.

Laut den Behörden soll er sich vor jungen Frauen und Mädchen entblösst und in einigen Fällen sogar masturbiert haben. In manchen Situationen soll er die Opfer aufgefordert haben, ihm dabei zu helfen. Nachdem er im Sommer 2022 zwei Mädchen belästigt hatte, konnte die Polizei ihn aufgrund der Beschreibung durch die Betroffenen festnehmen.

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Ein Ex-Politiker aus dem Aargau wird beschuldigt, junge Frauen und Mädchen sexuell belästigt zu haben. Er soll sich vor 35 Opfern exhibitionistisch verhalten haben. (Symbolbild) - keystone

Wie die «Aargauer Zeitung» nun berichtet, soll der Prozess gegen den Mitte-Politiker im Herbst stattfinden: Der Fall wird vor dem Richteramt Olten-Gösgen vom 4. bis zum 6. November 2024 verhandelt. Gemäss der Zeitung solle die lange Dauer der Verhandlung mit der grossen Zahl an Opfern zu erklären sein.

Fünf Ersatzmassnahmen für Exhibitionisten-Politiker

Gemäss einer Mitteilung vom 12. Februar ist der Angeklagte teilweise geständig und befindet sich unter bestimmten Auflagen auf freiem Fuss: Demnach muss sich der angeklagte Politiker jede Woche im Ambulatorium Forensik der Psychiatrischen Dienste Aargau in Königsfelden melden.

Dort muss der Angeklagte sogenannte Kontrolltermine bei einem Psychiater wahrnehmen. Gemäss Website werden im Ambulatorium rund 220 Patienten betreut, bei denen «deliktorientierte und störungsspezifische Psychotherapie» zum Einsatz komme.

Ferner ist der Beschuldigte verpflichtet, sich medikamentös behandeln zu lassen – unter ärztlicher Aufsicht. Gemäss «Aargauer Zeitung» wird der Exhibitionist mit «Sertralin» behandelt, welches bei Sexualstraftätern und Personen mit sexuellen Störungen eingesetzt wird.

Überdies muss der Ex-Mitte-Politiker monatliche Bluttests durchführen. Damit soll der Beschuldigte einen Nachweis liefern, dass er seine Medikamente einnimmt. Diese Kontrollen werden ebenfalls im Ambulatorium in Königsfelden durchgeführt.

Weiter berichtet die «Aargauer Zeitung», dass dem Exhibitionisten ein Rayonverbot auferlegt wurde: Demnach darf er sich nicht alleine im Gebiet an der und um die Aare aufhalten. In Begleitung seiner Ehefrau sei ihm der Aufenthalt am Gewässer aber weiterhin gestattet.

Schliesslich muss sich der Angeklagte von der Bewährungshilfe des Kantons Aargau begleiten lassen. Mit den wöchentlichen Treffen sollen Rückfälle verhindert werden, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Sämtliche Massnahmen gelten seit dem 2. Juni 2023 und sollen laut Staatsanwaltschaft verlängert werden.

Polizei beschlagnahmt Kleidungsstücke

Bei den Taten trug der Mann oft nur eine Mütze oder einen Hut. Die Polizei beschlagnahmte mehrere Kleidungsstücke bei ihm, darunter neun Baseballmützen, eine Pelzmütze, einen Sommerhut und zwei Velohelme.

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Bei den Taten trug der Mann oft nur eine Mütze oder einen Hut. Die Polizei beschlagnahmte neun Baseballmützen, eine Pelzmütze, ein Sommerhut und zwei Velohelme. (Symbolbild) - keystone

Auch drei Kunststoffbrillen, eine Sonnenbrille und Sportbekleidung wurden konfisziert. Zudem musste er eine Sofortbildkamera vom Typ «instax mini 8» abgeben, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Strafmass noch unklar

Die Höhe der Strafe steht noch aus. Laut Strafgesetzbuch könnten die exhibitionistischen Handlungen zu einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen führen. Da er sich auch vor minderjährigen Mädchen entblösste, könnte ihm zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Finden Sie es richtig, dass der Aargauer Mitte-Exhibitionist gegenwärtig auf freiem Fuss ist?

In einem anonymen Video-Interview mit «Tele M1» äusserte sich der Angeklagte im Februar zu den Vorwürfen: «Das tut mir weh. Das sind grosse und schlimme Vorwürfe, die gegen mich erhoben wurden», sagte er. «Grossmehrheitlich stimmen diese aber nicht», fügte der Exhibitionist hinzu. Auf Nachfrage, welche Vorwürfe nicht zutreffen würden, gab der Aargauer allerdings keine spezifische Antwort.

Kommentare

User #5844 (nicht angemeldet)

Gibt es dort keine FKK-Plätze, wie hier in Züri ein Teil der Werdinsel oder ein Teil des Seebads Katzensee? Dort könnte er den ganzen Tag füdliblütt herumlaufen.

User #5906 (nicht angemeldet)

Was ist genau ein Mitte-Exibitionist und wie unterscheidet er sich zum Seite-Exibitionist? Hab ich was verpasst?

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